Zum Ausgleich COVID-19-bedingter finanzieller Belastungen wurde der monatliche Pauschalbetrag für Verbrauchshilfsmittel befristet vom 01.04.2020 bis 31.12.2021 von 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Ab 01.01.2022 gilt wieder der Pauschalbetrag von 40 Euro monatlich. Für eine Kostenerstattung ist weiterhin die Vorlage von Rechnungen notwendig.