Rechtliches

Vor der ersten Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp werden Sie gebeten, von den für die Verwendung der App geltenden Nutzungsbedingungen und den Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten Kenntnis zu nehmen. Weiter ist Ihre Einwilligung dafür erforderlich, dass Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erbringung von Versicherungsleistungen und zur Beihilfebearbeitung mit der von dem Unternehmen IBM Deutschland GmbH im Auftrag der PBeaKK betriebenen EinreichungsApp erhoben und elektronisch an die PBeaKK übermittelt werden können.

Nutzungsbedingungen

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand, Nauheimer Straße 98, 70372 Stuttgart, bietet ihren Mitgliedern sowie den Beihilfeberechtigten, deren Beihilfe von der PBeaKK im Auftrag der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und weiterer Beihilfeträger bearbeitet wird, die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp an. Die App dient der elektronischen Beantragung von Versicherungsleistungen und/oder Beihilfe sowie der elektronischen Übermittlung von Anträgen und von Belegen zum Nachweis der Aufwendungen, für die der Berechtigte Versicherungsleistungen und/oder Beihilfe beantragt. Darüber hinaus können sonstige Unterlagen (z.B. sonstige Anträge, Nachweise, Unfallmeldungen, Mitteilungen zu persönlichen Verhältnissen etc.) elektronisch an die PBeaKK übermittelt werden. Die App kann neben Mitgliedern / Beihilfeberechtigten auch von deren Bevollmächtigten oder Betreuern genutzt werden, wenn diese zur Beantragung von Leistungen für das Mitglied / den Beihilfeberechtigten berechtigt sind. Die Nutzung der App ist freiwillig. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Versicherungsleistungen und/oder Beihilfe schriftlich zu beantragen, und die zugehörigen Anträge und Belege auf dem Postweg einzureichen. Gleiches gilt für die Einreichung sonstiger Unterlagen. Mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der PBeaKK EinreichungsApp sowie über die wesentlichen Inhalte und Funktionen der App informiert.

Bitte beachten Sie, dass neben diesen Nutzungsbedingungen auch die Bedingungen des Apple App Store bzw. des Google Playstore Anwendung finden, und Sie die Nutzungsbedingungen derjenigen Plattform, über die Sie die PBeaKK EinreichungsApp bezogen haben, ebenfalls zu beachten haben.

1. Registrierungsprozess

Die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp ist erst nach einer Registrierung möglich. Nach dem Herunterladen der App auf ein Endgerät (Smartphone, Tablet etc.) werden Sie gebeten, Ihren Vornamen und Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Versicherungsnummer bzw. Beihilfenummer in das Endgerät einzugeben. Diese Informationen werden verschlüsselt an die PBeaKK übertragen und mit dem Bestand der Mitglieder bzw. Beihilfeberechtigten abgeglichen.
Vor der Registrierung werden Sie weiterhin gebeten, von diesen Nutzungsbedingungen und den nachfolgenden Informationen zur Datenerhebung Kenntnis zu nehmen. Für die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp zur Beantragung von Versicherungsleistungen und von Beihilfeleistungen ist eine Einwilligungserklärung abzugeben.

2. Beschränkungen der App-Nutzung

Die PBeaKK EinreichungsApp darf ausschließlich zur Einreichung von Anträgen und Belegen sowie zur Übermittlung sonstiger Unterlagen verwendet werden. Sie darf nicht für die Übermittlung von Schreiben, die an spezielle Bereiche oder Funktionen der PBeaKK adressiert sind, genutzt werden. Ein ordnungsgemäßer Zugang dieser Schreiben kann nicht sichergestellt werden. Dies gilt auch für persönlich adressierte Schreiben, z. B. den Vorstand oder den Datenschutzbeauftragten der Postbeamtenkrankenkasse.
Die PBeaKK EinreichungsApp darf nicht für die Übermittlung von Widersprüchen z.B. gegen Entscheidungen über die Gewährung von Versicherungsleistungen und/oder Beihilfe verwendet werden. Alle Widersprüche sind auch weiterhin schriftlich auf dem Postweg oder zur Niederschrift einzureichen. Dies gilt auch für Erklärungen über die Rücknahme von Widersprüchen.

3. Verschlüsselung und Datensicherheit

Die gesamte Kommunikation mit der PBeaKK über die PBeaKK EinreichungsApp erfolgt in einem geprüften Ende-zu-Ende Verschlüsselungsverfahren, das den Empfehlungen der technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) folgt. Um Risiken wie den Missbrauch durch Dritte – z. B. durch Diebstahl oder Verlust des Smartphones oder sonstiger Endgeräte, mit denen die App genutzt wird – einzuschränken, empfehlen wir Ihnen,

  • die Geräte mit einer Code-Sperre oder einem sicheren Passwort zu schützen,
  • bei der Eingabe der Daten zur Registrierung darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden und
  • die Sicherheits-Einstellungen Ihres mobilen Endgeräts zu beachten.

Die Datenspeicherung auf dem Endgerät erfolgt auf eigene Gefahr. Die PBeaKK übernimmt hierfür keine Haftung.

4. Vergütung und Beendigung der Nutzung

Die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp ist für Sie kostenfrei. Die Nutzung der App kann von Ihnen jederzeit durch das Löschen der App vom Endgerät beendet werden. Eine erneute Nutzung ist jederzeit möglich. Vor einer erneuten Nutzung muss die PBeaKK EinreichungsApp erneut heruntergeladen, eine erneute Registrierung durchgeführt und erneut eine Einwilligungserklärung abgegeben werden.

5. Haftung

Die PBeaKK übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp an einem Endgerät, der darauf installierten Software oder den darauf gespeicherten Daten entstehen. Gleiches gilt für Schäden, die während der Nutzung der App durch nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes entstehen. Die Nutzung der App erfolgt auf eigene Gefahr.

Informationen zur Datenerhebung

Durch die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp werden personenbezogene Daten, darunter Personalaktendaten einschließlich Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten i.S.v. Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), – im Folgenden: personenbezogene Daten – bei Ihnen erhoben und elektronisch an die PBeaKK übermittelt. Aus diesem Grund informiert Sie die PBeaKK über die folgenden Punkte.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung i.S.v. Artikel 4 Nummer 7 DSGVO

a) Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) verarbeitet Daten im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsrechtlichen Aufgabenzuweisung.

  • Name der verantwortlichen Stelle: Postbeamtenkrankenkasse
  • Vorstandsvorsitzender: n.n.
  • Mitglied des Vorstands: Dr. Oliver Russ
  • Anschrift der verantwortlichen Stelle: Nauheimer Straße 98, 70372 Stuttgart
  • Aufsicht: Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, Deutsche Bundespost, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

b) Im Auftrag der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost  (Bundesanstalt) verarbeitet die PBeaKK personenbezogene Daten zum Zwecke der Beihilfebearbeitung.

  • Name der verantwortlichen Stelle: Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, vertreten durch den Präsidenten
  • Anschrift der verantwortlichen Stelle: Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn

Weitere Informationen zur Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost finden Sie unter www.banst-pt.de.

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden zum Thema Datenschutz bei der PBeaKK haben, so wenden Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Postbeamtenkrankenkasse:
Herr Stefan Eronen
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
E-Mail:

In Beihilfeangelegenheiten können Sie sich mit Anliegen zum Thema Datenschutz auch an den Datenschutzbeauftragten der Bundesanstalt bzw. den Datenschutzbeauftragten Ihres Beihilfeträgers wenden.

3. Zweckbestimmung der Datenverarbeitung

Die Erhebung, elektronische Übermittlung und sonstige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der Gewährung:

  • von Versicherungsleistungen nach der Satzung der PBeaKK und/oder
  • Beihilfe nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Beihilfevorschriften oder aufgrund tarifvertraglicher bzw. arbeitsvertraglicher Regelungen.

Zum Betrieb, zur Wartung und zur Störungsbeseitigung erhebt und verarbeitet das Unternehmen IBM Deutschland GmbH im Auftrag der PBeaKK zudem technische Daten der App-Nutzung. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für andere als die beschriebenen Zwecke, insbesondere nicht zu Zwecken des Direktmarketings oder der Werbung verwendet.

4. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung der in den §§ 26d Absatz 1 und 2, 26d Absatz 3 i.V.m. 16 Absatz 2, und 26l Bundesanstalt-Post-Gesetz (BAPostG) geregelten gesetzlichen Aufgaben der PBeaKK, hier u.a. die Erbringung von Krankenversicherungsleistungen, die Durchführung der Beihilfebearbeitung im Auftrag der Bundesanstalt und die Übernahme der Beihilfebearbeitung für andere Stellen des öffentlichen Rechts. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind daher folgende Vorschriften:

  • Für die Erbringung von Krankenversicherungsleistungen: Artikel 9 Absatz 2 DSGVO i.V.m. § 22 Absatz 1 BDSG i.V.m. § 26d Absatz 1 und 2 BAPostG.
  • Für die Beihilfebearbeitung im Auftrag der Bundesanstalt: §§ 108 Absatz 2, 111a Bundesbeamtengesetz (BBG) i.V.m. § 106 Absatz 3 Satz 1 BBG.
  • Für die Beihilfebearbeitung im Auftrag anderer Stellen des öffentlichen Rechts: Artikel 9 Absatz 2 DSGVO i.V.m. der für die jeweilige öffentliche Stelle des Bundes oder eines Landes geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelung, nach der eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Rahmen der Beihilfebearbeitung zulässig ist, i.V.m. § 26l BAPostG.

Die Datenverarbeitung erfolgt darüber hinaus nach den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

5. Empfänger der durch die App erhobenen und übermittelten Daten

Empfänger der durch die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp erhobenen und elektronisch übermittelten personenbezogenen Daten sind die PBeaKK und, soweit die Beihilfebearbeitung in ihrem Auftrag erfolgt, auch die Bundesanstalt. Die übermittelten Daten werden zum Zwecke der Gewährung von Versicherungsleistungen und/oder Beihilfe gespeichert und verarbeitet. Es werden nur die Daten gespeichert, die für die Gewährung der Versicherungsleistungen und/oder der Beihilfe relevant sind. Sie erhalten eine Rückmeldung über die App, wenn die Daten erfolgreich übermittelt wurden und eine zweite Rückmeldung, wenn die Daten auf den Servern der PBeaKK eingegangen sind.

Zur Verarbeitung der Daten setzt die PBeaKK auch Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Bundesbeamtengesetz (BBG) ein.

Die PBeaKK hat das Unternehmen IBM Deutschland GmbH, IBM-Allee 1, 71139 Ehningen, als Dienstleister mit der Bereitstellung und dem Betrieb der PBeaKK EinreichungsApp beauftragt. Die mit der App eingereichten Anträge, Belege und sonstigen Unterlagen und die hierdurch erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Sicherstellung des Betriebs der App und einer fehlerfreien Übermittlung der Daten an die PBeaKK auf Servern der IBM in Deutschland zwischengespeichert. Da der Datenverkehr zwischen der App und der PBeaKK verschlüsselt erfolgt, hat IBM keinen Zugriff auf diese Daten.

6. Dauer der Datenspeicherung

Die Dauer der Datenspeicherung auf den Servern der PBeaKK richtet sich nach den jeweils für den Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten geltenden Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen für die zur Festsetzung der Versicherungsleistungen der PBeaKK gespeicherten Daten betragen sechs bzw. zehn Jahre.

Für die Dauer der Datenspeicherung der im Auftrag der Bundesanstalt und weiterer Beihilfeträger zum Zwecke der Beihilfebearbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen für die Festsetzung der beamtenrechtlichen und arbeitsvertraglichen Beihilfe betragen grundsätzlich sechs Monate für Belege und im Übrigen fünf bzw. sechs Jahre.

Die auf den Servern der IBM zwischengespeicherten Daten werden unverzüglich gelöscht, sobald sie für die Sicherstellung des Betriebs der App nicht mehr benötigt werden. Die von IBM erhobenen technischen Daten werden spätestens nach sechs Monaten gelöscht.

7. Auskunfts- und Betroffenenrechte

Nach Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Ihnen grundsätzlich ein Auskunftsrecht zu. Zum einen können Sie von den oben genannten Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Zum anderen können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Ihrer personenbezogenen Daten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, etc.) verarbeitet werden. Weiterhin werden Ihnen bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Absatz 1 DSGVO die Informationen mitgeteilt, die auf unserer Internetseite www.pbeakk.de unter „Informationen zum Datenschutz“ und www.beihilfedienste.de dargestellt sind.
Darüber hinaus haben Sie grundsätzlich das Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Die Bedingungen zur Inanspruchnahme dieser Rechte sind in den genannten Artikeln beschrieben.

8. Freiwilligkeit der Einwilligung

Die Abgabe der Einwilligungserklärung ist freiwillig. Liegt keine Einwilligungserklärung vor oder wird diese widerrufen, ist eine Nutzung der App nicht möglich. Sie können Ihre Anträge und Belege jedoch weiterhin jederzeit auf dem Postweg einreichen. Nachteile bei der Gewährung von Versicherungsleistungen und/oder Beihilfe entstehen Ihnen hierdurch nicht.

9. Widerruf der Einwilligungserklärung

Ein Widerruf der Einwilligungserklärung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten bis zum Widerruf wird hierdurch nicht berührt.

10. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Wenn Sie Beschwerden zum Thema Datenschutz bei der PBeaKK, der Bundesanstalt oder Ihrem Beihilfeträger haben, können Sie sich neben dem jeweiligen Datenschutzbeauftragten auch jederzeit an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden. Für öffentliche Stellen des Bundes ist dies:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153 
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
E-Mail:

Einwilligungserklärung

Ich willige ein, dass durch die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp personenbezogene Daten –  darunter Personalaktendaten und Gesundheitsdaten – für Beihilfezwecke durch die IBM Deutschland GmbH im Auftrag der PBeaKK erhoben, elektronisch übermittelt oder in sonstiger Weise verarbeitet werden. Die Einwilligung zur Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp für Beihilfezwecke ist freiwillig. Durch eine Verweigerung der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann und dass eine weitere Nutzung der App ohne Einwilligung nicht möglich ist. Meine Einwilligung erfolgt in Kenntnis der Nutzungsbedingungen und der Informationen zur Datenerhebung.

Ich willige ein, dass durch die Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp personenbezogene Daten – darunter Gesundheitsdaten – zum Zwecke der Gewährung von Versicherungsleistungen nach der Satzung der PBeaKK durch die IBM Deutschland GmbH im Auftrag der PBeaKK erhoben, elektronisch übermittelt oder in sonstiger Weise verarbeitet werden. Die Einwilligung zur Nutzung der PBeaKK EinreichungsApp für die Gewährung von Versicherungsleistungen ist freiwillig. Durch eine Verweigerung der Einwilligung entstehen keine Nachteile. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen kann und dass eine weitere Nutzung der App ohne Einwilligung nicht möglich ist. Meine Einwilligung erfolgt in Kenntnis der Nutzungsbedingungen und der Informationen zur Datenerhebung.

Der im Wortlaut aufgeführten Einwilligungserklärung müssen Nutzer der EinreichungsApp im Rahmen der Registrierung zustimmen, um Unterlagen digital bei der PBeaKK einreichen zu können. Die Zustimmung erfolgt durch die Aktivierung eines Bestätigungshakens bei der Registrierung auf dem bzw. über das mobile Endgerät des Nutzers.