Allgemeine Hinweise

Die PBeaKK EinreichungsApp ist eine Alternative zum Postweg. Ihre Nutzung ist freiwillig und kostenlos. In der App besteht die Möglichkeit einer „antragsfreien“ Erstattung.  Sie benötigen ein mobiles Endgerät – wie Smartphone oder Tablet – mit stabiler Internetverbindung und integrierter Kamera. Beides kann Kosten verursachen. 

 

Verfügbarkeit und Bearbeitung

Die EinreichungsApp nimmt Ihre Sendungen 24 Stunden an sieben Tage der Woche entgegen. Die inhaltliche Prüfung und Bearbeitung Ihrer eingereichten Unterlagen findet zu unseren üblichen Arbeitszeiten statt (Montag bis Freitag) und somit zu den gleichen Zeiten wie Einreichungen per Post.

Egal, ob Sie unsere EinreichungsApp nutzen oder den Postweg: Dies hat keinen Einfluss auf unsere Bearbeitungsdauer oder Bearbeitungsinhalte. Für Ihre App-Einreichung gelten auch die gleichen Bedingungen wie für eine klassische Einreichung per Brief.  In der App besteht die technische Möglichkeit einer „antragsfreien“ Erstattung, da der notwendige Leistungs-/Beihilfeantrag bei bestimmten Voraussetzungen technisch erzeugt werden kann und nicht fotografiert werden muss. Den Erstattungsbescheid oder andere Unterlagen erhalten Sie auf dem Postweg. In der App selbst erhalten Sie in der Statusübersicht zu jeder Einreichungen technische Rückmeldungen – dort teilen wir Ihnen auch mit, falls wir Ihre Unterlagen nicht bearbeiten können.

Die „antragsfreie“ Erstattung

Wenn Sie eine Erstattung beantragen, benötigen wir hierfür einen ausgefüllten und unterschriebenen Leistungsantrag. Wir haben die EinreichungsApp so angepasst, dass der benötigte Antrag technisch erzeugt wird und Sie diesen nicht mehr ausfüllen und fotografieren müssen. Diese „antragsfreie“ Variante gilt ausschließlich für Erstattungen, die für die in der App registrierte Versicherungsnummer beantragt und in der App nochmals extra bestätigt werden. Falls Sie Leistungen einreichen, die auf Reisen im Ausland entstanden sind, notieren Sie bitte das Datum (Beginn und Ende) Ihrer Reise auf dem Beleg. 

Gibt es Besonderheiten in Ihrem Leistungsantrag – z. B. Unfall, einmalig andere Bankverbindung – müssen Sie wie bisher einen Leistungsantrag ausfüllen, unterschreiben und einsenden.

Falls Sie in der App im Rahmen einer Vollmacht Leistungen für eine abweichende Versicherungsnummer (App-Registrierungsnummer nicht identisch mit Antrags-Versicherungsnummer) beantragen, müssen Sie ebenfalls einen Leistungsantrag ausfüllen, unterschreiben und fotografieren. Auch wenn Sie Ihre Erstattung per Post einreichen, ist nach wie vor ein unterschriebener Leistungsantrag notwendig.

Ich reiche meine Unterlagen mit der EinreichungsApp ein. Wieso melden Sie sich nicht sofort, wenn es Probleme gibt?

Sie selbst nehmen in der EinreichungsApp bereits eine erste Ansichtsprüfung vor, ob alle Ihre Fotos gut lesbar sind und entscheiden über deren Versand an uns. Wenn wir Ihre Unterlagen erhalten, prüfen wir diese auf Vollständigkeit. Wenn uns etwas Grundsätzliches auffällt, erhalten Sie zeitnah eine Mitteilung in der Statusübersicht der App. 

Dennoch kann es vorkommen, dass bei der späteren Bearbeitung der Einzelbelege Detailangaben (z. B. GOÄ-Ziffern, Behandlungsdaten, Diagnosen) fehlen. In diesen Fällen erhalten Sie zeitversetzt zum Beispiel eine Bitte um Nachreichung von Unterlagen. Daher kann es sein, dass zwischen der Übermittlung Ihrer Unterlagen und einem eventuellen Schreiben von uns Zeit vergeht.

Mitglied, mitversicherte Personen und bevollmächtigte Personen

Auch bevollmächtigte Personen können sich mit den Daten des Mitglieds in unserer App registrieren und Unterlagen einreichen. Selbstverständlich prüfen wir, ob für Sie tatsächlich eine Vollmacht vorliegt. Sie können auch die „antragsfreie“ Erstattung nutzen.

Sind Sie die bevollmächtigte Person und zugleich selbst Mitglied bei uns, können Sie unsere EinreichungsApp sowohl für sich selbst als auch in Ihrer Funktion als bevollmächtigte Person nutzen. Wenn Sie dies möchten, achten Sie darauf, dass Sie Unterlagen immer nach Versicherungsnummer getrennt einreichen. Beachten Sie dazu bitte die oben stehenden Hinweise zum Thema „antragsfreie“ Erstattung.

Es ist auch möglich Unterlagen mitversicherter Angehöriger „antragfrei“ einzureichen, solange die Familienmitglieder unter der gleichen Versicherungsnummer / Beihilfenummer, die bei der Registrierung angegeben wurde, mitversichert sind. Möchte die mitversicherte Person sich auf einem eigenen mobilen Endgerät selbst registrieren ist dies ebenfalls möglich. Beachten Sie auch hier die Hinweise zur „antragsfreien“ Erstattung.

Es können auch Unterlagen eingereicht werden, die nicht zu der registrierten Versicherungsnummer / Beihilfenummer gehören. Damit die Unterlagen bei der PBeaKK korrekt bearbeitet und der korrekten Versicherungsnummer zugeordnet werden, darf eine Einreichung ausschließlich Unterlagen derselben Nummer enthalten. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Hinweise zur „antragsfreien“ Erstattung.