Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person - Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung

Namen und Kontaktdaten der Verantwortlichen:

Vorsitzende des Vorstands: Ilka Dekan
Nauheimer Str. 98
70372 Stuttgart

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der PBeaKK:

Stefan Eronen
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
datenschutz@pbeakk.de 

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Wir gewähren unseren Mitgliedern nach Maßgabe unserer Satzung Leistungen im Krankheits- und Geburtsfällen. Wir berechnen und zahlen für unsere Mitglieder Beihilfen nach der Bundesbeihilfeverordnung sowie des § 26d BAPostG und führen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für unsere Mitglieder die private Pflegepflichtversicherung nach dem Pflege-Versicherungsgesetz durch. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitungen erfolgt auf Grundlagen des Artikel 6 Absätze 1a), 1b) und 1c) Datenschutz-Grundverordnung, der §§ 22, 23, 25 bis 28 Bundesdatenschutzgesetz sowie des § 108 Bundesbeamtengesetz.

Für unser Vitamin-Gewinnspiel gilt: Damit wir den verlosten Preis dem Gewinner zusenden können, ist die Speicherung ihres Vor- und Nachnamens, ihrer postalischen Anschrift beziehungsweise ihrer E-Mail-Anschrift erforderlich. Wir speichern diese jedoch nur zum Zwecke der Verlosung und löschen Sie vollständig nach der Verlosung. Sie können jederzeit dieser Speicherung widersprechen und die sofortige Löschung verlangen. Geschieht dies vor der Verlosung, können Sie an dieser nicht mehr teilnehmen.

Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Eine Datenübermittlung an dritte Empfänger wird nur vorgenommen, wenn eine gesetzliche Übermittlungsgrundlage oder eine Übermittlungsgrundlage nach einer anderen Rechtsvorschrift besteht. Die Prüfung der Zulässigkeit einer Übermittlung erfolgt auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes oder anderer einschlägiger Spezialvorschriften zum Datenschutz. Kategorien von Empfängern können in Einzelfällen sein: Postnachfolgeunternehmen, Versorgungsverwaltung, Geldinstitute, Meldeämter, Gerichte, Botschaften, Leistungserbringer. Die PBeaKK übermittelt keine personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an internationale Organisationen und lässt in keinem Drittland bzw. durch keine internationale Organisation Daten verarbeiten.

Dauer der Speicherungen personenbezogener Daten

Die Aufbewahrungsfristen orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben und betragen für das Leistungswesen, das Mitgliedschaftswesen, den Regress sowie die Buchhaltung (Krankenversicherung) sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfristen für Aufwendungsbelege der Beihilfe betragen sieben Monate, für Unterlagen der Beihilfe (Beihilfeantrag und Beihilfebescheid) fünf Jahre und für zahlungsbegründende Unterlagen sechs Jahre. Sind gesetzliche Vorgaben nicht anwendbar, erfolgt die Löschung der Daten nach den betrieblichen Belangen unter dem Aspekt der Nachprüfbarkeit der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsvorfallbearbeitung und der Datenverarbeitung, wie auch unter der Berücksichtigung des Grundsatzes des Wegfalls der Erforderlichkeit.

Betroffenenrechte

Betroffene haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO). Die Bedingungen zur Inanspruchnahme dieser Rechte sind in den genannten Artikeln beschrieben.
Geben Sie uns für bestimmte Geschäftsprozesse eine Einwilligungserklärung, so können Sie diese jederzeit widerrufen.

Sie haben das Recht der Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich (Beihilfe) und vertraglich (Krankenversicherung) vorgeschrieben bzw. vereinbart. Eine Nichtbereitstellung der Daten erschwert der PBeaKK die Erfüllung ihrer Aufgaben bzw. macht ihr die Erfüllung ihrer Aufgaben unmöglich. Dadurch sind Leistungseinschränkungen möglich.

Mit Hilfe eines automatisierten Verfahrens werden die der PBeaKK vorgelegten Rechnungsbelege maschinell, das heißt regelbasiert geprüft. Das Verfahren bietet die Möglichkeit der maschinellen Rechnungsprüfung auf Basis der hinterlegten Gebührenverzeichnisse und den darauf aufbauenden Erstattungsregeln.