Geschichte

Die Anfänge einer Krankenfürsorge für Beamte der Deutschen Reichspost gehen bereits auf die ersten Jahre nach der Reichsgründung zurück. Sie beziehen sich ausschließlich auf einen Teil der Beamten des unteren, heute einfachen, Dienstes.

1874 - Postvertrauensärzte

Bemerkenswert für die Entwicklung ist das Jahr 1874, als in einigen größeren Städten Postvertrauensärzte angestellt wurden und die Oberpostdirektionen die Ermächtigung erhielten, diesen Ärzten mittellose untere Beamte zur unentgeltlichen Behandlung zu überweisen. Die Fürsorgemaßnahme betraf nur die Beamten selbst, nicht aber deren Familienangehörige. Hierfür hatte der Beamte selbst aufzukommen, was naturgemäß zu erheblichen Belastungen der Betroffenen führte und die Fürsorge als unzureichend und dringend ergänzungswürdig erscheinen ließ.
 
1. Oktober 1885 - Gründung der Postkrankenkasse

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Industrialisierung wurden zwar durch die Kaiserliche Botschaft vom 17. November 1881 sozialpolitische Gesetze in Aussicht gestellt und in der Folgezeit auch eingeführt, z.B. das "Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter" vom 15. Juni 1883, das Unfallversicherungsgesetz von 1884 und ein Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz von 1889, jedoch betrafen diese mit geringen Einschränkungen nur die Arbeiter. Sie führten allerdings am 1. Oktober 1885 zur Gründung der Postkrankenkasse, der heutigen Bundespostbetriebskrankenkasse.
Entscheidende Verbesserungen für die Beamten - und auch hier wiederum nur für die Bediensteten der unteren Laufbahn - sollten noch Jahrzehnte auf sich warten lassen.

1. März 1913 - Gründungstag der Postbeamtenkrankenkasse

Mit Wirkung vom 1. März 1913 verfügte das Reichspostamt die Einrichtung einer Krankenkasse bei jeder Oberpostdirektion. Sie trugen den Namen "Krankenkasse für Unterbeamte im Bezirk der Kaiserlichen Postdirektion in ...". Daraufhin nahmen 41 Kassen - ausgestattet mit der Mustersatzung vom 22. Februar 1913 - ihre Tätigkeit auf. Der 1. März 1913 ist deshalb als der Gründungstag der Postbeamtenkrankenkasse anzusehen.

Beitrittsberechtigt waren alle Beamten des einfachen Dienstes und ihre Angehörigen. Die Kassen waren keine gesetzlichen Kassen im Sinne der Reichsversicherungsordnung (RVO), sondern Einrichtungen der Postverwaltung, deren Aufgabe es war, den Mitgliedern und ihren mitversicherten Angehörigen im Krankheitsfall Leistungen für eine ausreichende ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie für Arzneien und Heilmittel zu gewähren. Der Kassenbeitritt war freiwillig. Im Unterschied zu den RVO-Kassen wurde festgelegt, dass ein Leistungsanspruch gegen die Kasse entfiel, sofern ein ersatzpflichtiger Dritter vorhanden war.

Der ursprüngliche Name der Kasse änderte sich im Laufe der Zeit wiederholt. So entfiel mit dem Ende der Kaiserzeit das Wort "Kaiserliche". Zu Beginn der zwanziger Jahre erhielten die Kassen die Bezeichnung "Krankenkasse für Post- und Telegrafenbeamte" und zu Beginn der dreißiger Jahre den Namen "Krankenkasse für Beamte der Deutschen Reichspost im Bezirk der Oberpostdirektion ...". Ab 1. April 1938 nannte sich die Kasse "Postbeamtenkrankenkasse in ...(Sitz der Kassen)". Mit Wirkung vom 1. Januar 1942 wurden die Kassen unter der Bezeichnung "Reichspostkrankenfürsorge" zu einer für das gesamte Reichsgebiet einheitlichen Krankenkasse zusammengefasst. Zu diesem Zeitpunkt wurden allen Beamten und nicht versicherungspflichtigen Angestellten der Deutschen Reichspost der Beitritt zur Kasse und die Mitversicherung ihrer Angehörigen ermöglicht.

1951 - Postbeamtenkrankenkasse mit Hauptverwaltung in Stuttgart

Die "Reichspostkrankenfürsorge" wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges zentral verwaltet, zerfiel dann durch die Verhältnisse nach 1945 vorübergehend in bezirksweise verwaltete PBeaKK mit Bezirksleitungen. Erst ab dem 15. November 1951 konnte die PBeaKK mit einer Hauptgeschäftsstelle - ab 1962 Hauptverwaltung genannt - in Stuttgart ihre Tätigkeit als eine einheitlich geleitete Krankenkasse wieder aufnehmen.

Die PBeaKK in ihrer heutigen Gestalt ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Sitz ist Stuttgart. Sie ist keine gesetzliche Kasse im Sinne des SGB V und keine private Krankenkasse. Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost. Sie ist nach Maßgabe des Bundesanstalt Post-Gesetzes in ihrem Bestand geschlossen, nimmt also keine Mitglieder mehr auf, mit Ausnahme von Angehörigen bereits versicherter Mitglieder. Die PBeaKK wird mit dem Ziel der Abwicklung für die "Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost" und für die Aktiengesellschaften, Unternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost, durch die Bundesanstalt weitergeführt.

Die PBeaKK ist nach den sinngemäß anzuwendenden Grundsätzen der Selbstverwaltung gestaltet. Unter Selbstverwaltung der PBeaKK ist vor allem zu verstehen, dass der Verwaltungsrat paritätisch besetzt ist und die Mitglieder über ihre Mitgliedervertreter im Verwaltungsrat an der Verwaltung der PBeaKK und ihrer weiteren Gestaltung und Entwicklung gleichwertig mitwirken können.

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