Wir bieten unseren Mitgliedern umfassende Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie für Maßnahmen zur Früherkennung und Verhütung von Krankheiten. Wir berechnen und zahlen für unsere Mitglieder in Auftragsverwaltung Beihilfen gemäß Bundesbeihilfeverordnung und führen aufgrund vertraglicher Vereinbarung für unsere Mitglieder die private Pflegepflichtversicherung (PPV) nach dem Pflegeversicherungsgesetz für die Gemeinschaft der privaten Versicherungsunternehmen (GPV) durch. Neben der Grundversicherung können unsere Mitglieder auch in der Zusatzversicherung und der Auslands-Krankenergänzungsversicherung Vorsorge für Krankheitsfälle treffen.