Generika Hersteller

Aliud PharmaAbZ1A PharmaCT ArzneimittelHexal
biomo Pharmarationpharm       

Sandoz




corax pharma TAD Pharma              


Generika und Patentrechte
Pharmazeutische Unternehmen lassen sich neu entwickelte Arzneiwirkstoffe patentieren. Sie haben damit, solange der Patentschutz von bis zu 30 Jahren besteht, grundsätzlich das alleinige Recht, den Wirkstoff herzustellen und zu vermarkten. Läuft der Patentschutz aus, können auch andere Firmen Arzneimittel mit diesem Wirkstoff produzieren und unter einem anderen Namen verkaufen – die so genannten Generika. Was viele Patienten und Versicherte nicht wissen: Bei Generika handelt es sich um Arznei-Nachbauten, die in Wirkstoffart und -menge sowie in Darreichungsform (etwa als Dragee oder Kapsel) mit dem Originalmedikament identisch sind. Bevor Generika vermarktet werden dürfen, müssen sie in gleicher Weise wie Originalpräparate von der zuständigen Behörde zugelassen werden. Voraussetzung für eine Zulassung ist ihre therapeutische Gleichwertigkeit mit dem Originalpräparat. Sie müssen also dem Originalarzneimittel in ihrer Wirksamkeit ebenbürtig sein. Das Medikament eines bekannten Markenherstellers z.B. mit dem Wirkstoff Diclofenac heißt als Generikum in der Regel „Diclofenac“, gefolgt vom Namen des jeweiligen Produzenten. In der Regel sind Generika preiswerter als Originalpräparate, so dass sowohl Krankenkassen als auch Patienten durch ihre Anwendung Geld sparen können. Generika liegen zudem in der Regel unter dem so genannten Festbetrag, so dass weitergehende Selbstbehalte für unsere Mitglieder vermieden werden können. Der Festbetrag ist ein vom GKV-Spitzenverband festgesetzter Preis, bis zu dessen Höhe die Kasse ein Medikament bezahlt. Der Festbetrag gilt auch für die Beihilfeberechtigten des Bundes und die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse. Überschreitet der Abgabepreis den Festbetrag, trägt der Patient die Kosten für die Differenz – zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung.

Rabattverträge sichern günstige Arzneimittelversorgung
Die Postbeamtenkrankenkasse stellt für Sie eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln sicher. Dies wird auch weiterhin der Fall sein. Um jedoch die Preisvorteile der Generika noch besser nutzen zu können, haben wir mit einzelnen Herstellern Verträge abgeschlossen. Zu den Vertragspartnern gehören: ALIUD Pharma, AbZ Pharma, 1A Pharma, CT Arzneimittel, Hexal, ratiopharm, Sandoz, biomo pharma, corax pharma, Basics, TAD Pharma und Wörwag Pharma. 

Ihre Vorteile als Mitglied der PBeaKK
Die Verträge, die mit unseren Vertragspartnern abgeschlossen wurden, schränken die ärztliche Therapiefreiheit nicht ein. Mitglieder der PBeaKK bekommen auch weiterhin das verordnete Arzneimittel. Die Abrechnung der Rabatte erfolgt direkt zwischen Hersteller und PBeaKK und unterstützt damit das Bemühen, die Finanzierungsgrundlage der PBeaKK langfristig sicherzustellen.

Sie können dabei helfen, wenn Sie sich Generika – insbesondere die unserer Vertragspartner – verordnen lassen. Zeigen Sie keine Scheu und sprechen Sie bei der Verordnung von Arzneimitteln die Generika an. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird sicher ein „offenes Ohr“ dafür haben und Sie gerne beraten.

Helfen Sie mit, denn die Einsparungen kommen Ihnen über niedrige Mitgliedsbeiträge wieder zugute.