Leistungen

Wie kann ich als Versicherter ohne Grundversicherung Leistungen aus der Zusatzversicherung beantragen?

Von Versicherten, die nicht in der Grundversicherung sind, benötigen wir bei der Beantragung des Tagegeldes (aus der Grundstufe, Krankenhaustagegeldstufe, Aufbaustufe und/oder Ergänzungsstufe) eine Bescheinigung des Krankenhauses oder der Krankenkasse, aus der das Aufnahme- und Entlassdatum, die Rechtsgrundlage für die Bewilligung sowie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die Diagnose hervorgehen. Möchten Sie Leistungen für Sehhilfen oder für Material- und Laborkosten bei Zahnersatz in Anspruch nehmen, benötigen wir einen Nachweis über die Höhe der Leistungen, die durch einen anderen Kostenträger (z. B. Beihilfe, gesetzliche Krankenkasse, private Krankenversicherung) erbracht wurden. Diese Unterlagen fügen Sie bitte einem Beihilfe- und Erstattungsantrag bei. In Ausnahmefällen können die Belege auch formlos eingereicht werden. Hierbei benötigen wir Ihre Versicherungsnummer, Anschrift, Bankverbindung und Unterschrift.

Wird eine professionelle Zahnreinigung anerkannt?

Eine Anerkennung ist nur möglich, wenn eine Abrechung nach der Gebührennummer 1040 der Gebührenordnung für Zahnärzte erfolgt. Bei Abrechnung von Pauschalen können keine Leistungen gezahlt werden.

Ist bei kieferorthopädischen Behandlungen ein Arztwechsel möglich?

Ein Wechsel des Arztes ist nur nach vorheriger Zustimmung Ihrer Bezirksstelle möglich. Bitte setzen Sie sich zur weiteren Beratung mit Ihrer Bezirksstelle in Verbindung.

Kontakt

Wie sind die Verjährungsfristen bei Beihilfe, Krankenkasse, Zusatzversicherung und privater Pflegepflichtversicherung?

Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Entstehung der Aufwendungen oder Ausstellung der Rechnung beantragt wird. Beihilfe für Pflegeleistungen wird nur gewährt, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Monats, in dem die Pflege erbracht wurde, beantragt wird. Leistungsansprüche aus der privaten Pflegepflichtversicherung verjähren gemäß § 195 BGB nach drei Jahren. Die Ansprüche auf Leistungen der Krankenkasse und Leistungen aus der Zusatzversicherung verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.

Das Mitglied/der Mitversicherte ist verstorben, was sollen wir tun?

Bitte setzen Sie sich mit der für den Verstorbenen zuständigen Bezirksstelle in Verbindung.

Erste Informationen erhalten Sie hier

Werden die Kosten für Sehhilfen übernommen?

Kosten für Sehhilfen werden nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei schwerer Sehbehinderung auf beiden Augen übernommen. Richtwert: Die Sehstärke bleibt trotz Brille bzw. Kontaktlinsen unter 30 Prozent.

Leistungen für Sehhilfen können Sie dennoch erhalten, wenn Sie die Ergänzungsstufe der Zusatzversicherung abgeschlossen haben. 

Wann gilt man als schwer sehbehindert?

Eine schwere Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehschärfe auf jedem Auge bei bestmöglicher Korrektur trotz Verwendung von Sehhilfen jeglicher Art maximal 0,3 beträgt. Die Frage, ob bei Ihnen eine schwere Sehbehinderung in diesem Sinne vorliegt, kann Ihnen Ihr Augenarzt beantworten.

Warum wird keine antiallergische Bettausstattung erstattet?

Antiallergene Kissen- und Bettbezüge bzw. Überbezüge sind weder Arznei-, Verbandmittel und dergleichen noch Hilfsmittel im Sinne unserer Vorgaben. Die Anschaffungskosten sind deshalb den allgemeinen Lebenshaltungskosten zuzuordnen.

Kann ich Medikamente im Internet bestellen?

Für B-Mitglieder: Ja, wenn diese ordnungsgemäß in Rechnung gestellt worden sind und eine Originalverordnung bzw. eine Kopie mit entsprechendem Begleitschreiben vorgelegt wird. Auch bei Bezug von Medikamenten über das Internet müssen die vorgesehenen Zuzahlungen geleistet werden. Eventuelle Versandkosten sind nicht beihilfe- und erstattungsfähig.

Der Bezug von erstattungsfähigen Arzneimitteln über Versandapotheken ist für Mitglieder der Gruppe A nicht möglich.

Werden die Aufwendungen, die beim Betrieb eines Hilfsmittels anfallen, erstattet?

Krankenversicherung:
Kosten für den Betrieb von Hilfsmitteln werden unter Abzug eines Eigenanteils von 100,- Euro je Kalenderjahr erstattet. Pflege- und Reinigungsmittel für Kontaktlinsen können nicht erstattet werden; dies gilt auch für Batterien für Hörgeräte von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Pflegeversicherung:
Kosten für den Betrieb und Unterhaltung werden nicht erstattet, da sie zu den Ausgaben der allgemeinen Lebensführung gehören.

Werden die Kosten für Hilfsmittelreparaturen ersetzt?

Krankenversicherung:
Stehen Reparaturen für Hilfsmittel an, werden die dabei entstandenen Kosten von uns übernommen. Die Reparaturrechnungen können mit einem Beihilfe- und Erstattungsantrag bei uns eingereicht werden, soweit der Reparaturbetrieb nicht direkt mit uns abrechnet. Für eine Reparatur ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Pflegeversicherung:
Wir empfehlen sich vorher bei Ihrer Bezirksstelle zu erkundigen. Reparaturkosten werden von uns grundsätzlich erstattet. Schicken Sie uns dazu Ihre Rechnung, falls Sie die Reparatur direkt in Auftrag gegeben haben. Je nachdem welche Firma Sie beauftragt haben rechnen wir gegebenenfalls direkt mit dieser ab.

Was ist zu tun, wenn ich ein Hilfsmittel verordnet bekomme?

Krankenversicherung:
Alle Versicherten müssen Hilfsmittel ab einem Anschaffungspreis von 150,00 € von ihrer Bezirksstelle zunächst genehmigen lassen. Von der Genehmigungspflicht ausgeschlossen sind: Hörgeräte, Perücken und zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (Hilfsmittel, die normalerweise nach dem Einsatz nicht wieder verwendet werden können, z.B. Stoma- und Inkontinenzartikel).

Pflegeversicherung:
Eine Verordnung Ihres Hausarztes ist zwar ein erstes hilfreiches Indiz, allerdings sind Pflegehilfsmittel grundsätzlich durch den medizinischen Dienst der privaten Pflegeversicherung zu empfehlen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer  Bezirksstelle welche Schritte Sie unternehmen sollten.

Warum werden die Aufwendungen für eine Massage neben Aufwendungen für eine Krankengymnastik nicht anerkannt?

Die Krankengymnastik beinhaltet eine gegebenenfalls erforderliche Massage bereits. Die Anerkennung einer Massage zusätzlich zu einer krankengymnastischen Behandlung ist daher im entsprechenden Verzeichnis ausdrücklich ausgeschlossen. Allerdings können die Aufwendungen für beide Behandlungen anerkannt werden, wenn aufgrund voneinander unabhängigen Erkrankungen unterschiedliche Körperbereiche nacheinander behandelt werden müssen.

Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel

Praxisgebühr – Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen, betrifft nur beihilfeberechtigte Mitglieder

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 30.04.2009 entschieden, dass auch Beamte und ihre beihilfeberechtigten Angehörigen die sogenannte Praxisgebühr zu zahlen haben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte zwei Klagen gegen die Regelung der Beihilfevorschriften des Bundes bezüglich der Praxisgebühr stattgegeben. Zur Begründung hatte das Gericht ausgeführt, die Regelung verstoße gegen Verfassungsrecht. Der Vorschriftengeber habe nicht hinreichend geprüft, ob die Minderung der Beihilfe um den Betrag der Praxisgebühr die Alimentation der Beamten unzumutbar schmälert. Dieser Rechtsauffassung ist das Bundesverwaltungsgericht mit dem Urteil vom 30.04.2009 nicht gefolgt. Die Praxisgebühr sei mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere sei die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten nicht verletzt.

Wer gilt als „schwerwiegend chronisch krank“?

Sie gelten als schwerwiegend chronisch krank, wenn Sie seit mindestens einem Jahr wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sein mussten. Unter dem Begriff "derselben Krankheit" ist eine solche Krankheit zu verstehen, die ununterbrochen besteht und deren ununterbrochene Behandlung Sie durch eine entsprechende Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes nachweisen können.

Voraussetzung ist eine ärztliche Dauerbehandlung, die durch mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit nachgewiesen werden muss. Die Behandlung muss mindestens ein Jahr lang erfolgt sein.

Zusätzlich muss eines von drei Kriterien erfüllt sein:

1. Pflegestufe 2 oder 3

2. Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent oder Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent.

3. Eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Therapie, Verordnung von Heilmitteln oder Medikamenten oder Versorgung mit Hilfsmitteln), "ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung, oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität" zu befürchten sind.

Der Nachweis über die Krankheit ist gegenüber der PBeaKK jedes Jahr zu erbringen.

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihre Erkrankung schwerwiegend chronisch ist.

Ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht (z.B. bei Arzneimitteln, Hilfsmitteln) möglich?

Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht zu Arznei-, Verband- und Hilfsmittel, Fahrtkosten; Familien- und Haushaltshilfe, Soziotherapie, vollstationären Krankenhausleistungen, Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege sowie des Betrages von 10,00 Euro für jede erste Inanspruchnahme von ärztlichen oder psychotherapeutischen Leistungen, zahnärztlichen Leistungen und Heilpraktikerleistungen (nicht für MGR A) bis zum Ende des Kalenderjahres ist auf Antrag möglich, sofern die im Kalenderjahr gezahlten Zuzahlungsbeträge die Belastungsgrenze erreicht haben.
Bitte beachten Sie, dass darüber hinaus bei bestimmten Hilfsmitteln Selbstbehalte vorgesehen sind; diese Kosten sind trotz einer Befreiung von der Zuzahlung weiterhin von Ihnen zu tragen.

In welchem Umfang beteiligt sich die PBeaKK an den Kosten für Behandlungen durch Heilpraktikerrinnen und Heilpraktiker?

Die Postbeamtenkrankenkasse beteiligt sich an den Kosten bis zu den Höchstbeträgen für Kassenleistungen nach der Leistungsordnung B für Behandlungen durch Heilpraktikerrinnen und Heilpraktiker.
Ein entsprechendes Verzeichnis und weitere Informationen können Sie sich herunterladen. Mitglieder mit Ansprüchen nach der Leistungsordnung A erhalten lediglich Behilfeleistungen.

Höchstbeträge

Für welche Vorsorgeuntersuchungen werden Leistungen gezahlt?

Die PBeaKK übernimmt die Kosten der gleichen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Ärztliche Vorsorge

Bei der zahnärztlichen Vorsorge sind die Ansprüche für Mitglieder der PBeaKK gesondert geregelt.

Zahnärztliche Vorsorge

Werden Fahrtkosten bei einer Strahlentherapie/Chemotherapie erstattet?

Bei entsprechender ärztlicher Verordnung können die Fahrtkosten anerkannt werden. Der Eigenbehalt je Fahrt wird in diesen Fällen nur für die erste und letzte Fahrt einer Behandlungsserie erhoben. Für die Bearbeitung der Erstattung benötigen wir die ärztliche Verordnung, die Rechnung sowie einen Behandlungsnachweis aus dem die einzelnen Behandlungstermine hervorgehen.