Kundenberatung

Welche Unterlagen muss ich im Original vorlegen?

  • Erstattungsantrag mit Belegen
  • Semesterbescheinigungen
  • Einzugsermächtigungen
  • Antrag auf Mitgliedschaft/Mitversicherung
  • Erklärungen zur privaten Pflegepflichtversicherung
  • Vollmachten

Wer hilft, wenn das Mitglied selbst nicht mehr in der Lage ist, Anträge zu stellen?

Das Mitglied kann einer Person seines Vertrauens eine PBeaKK-Vollmacht erteilen. Ein entsprechendes Formular steht hier zum Download zur Verfügung.

PBeaKK-Vollmacht

Ich hatte einen Unfall, was muss ich tun?

Bitte melden Sie uns jeden Unfall und verwenden Sie hierfür unsere Unfallmeldung. Senden Sie uns diese Unfallmeldung direkt zu oder fügen Sie sie Ihrem Beihilfe- und Erstattungsantrag mit den Belegen zum Unfall bei. Kreuzen Sie zudem im Beihilfe- und Erstattungsantrag bei den Fragen zu Punkt 1 das entsprechende Kästchen mit „Ja“ an und ergänzen Sie die Angaben. Bei einem Unfall ohne haftpflichtigen Dritten kann auf die Unfallmeldung verzichtet werden, wenn Sie auf dem Beleg zum Unfall kurz erläutern, wann, wo und wobei die Verletzung entstanden ist.

Unfallmeldung

Wie lautet die IK-Nummer der Postbeamtenkrankenkasse?

Jede Bezirksstelle hat eine eigene IK-Nummer und eine eigene Kassennummer. Unter folgendem Link finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Bezirksstelle und die entsprechenden Nummern.

Kontakt

Warum gibt es keine Krankenversichertenkarte für B-Mitglieder?

Mitglieder der Gruppe A erhalten eine Versichertenkarte. Sie können im Behandlungsfall Vertragsärzte in Anspruch nehmen, die mit uns direkt abrechnen. Für die Mitglieder der Gruppe B konnten keine derartigen Vereinbarungen erzielt werden. Aus Kostengründen ist es der PBeaKK nicht möglich, auch den ca. 500.000 Mitgliedern der Gruppe B, einschließlich der mitversicherten Angehörigen, Chipkarten zur Verfügung zu stellen die lediglich eine „Visitenkartenfunktion“ hätten.

Beim Arzt habe ich bereits die Praxisgebühr entrichtet, was ist zu tun?

Mitglieder der PBeaKK müssen in der Arztpraxis keine Praxisgebühr entrichten. Alle Kassenärzte wurden hierüber entsprechend informiert. Sollten Sie dennoch in der Arztpraxis eine Praxisgebühr gezahlt haben, so ist dies sicherlich versehentlich erfolgt. In diesen Fällen müssten Sie die zu Unrecht einbehaltene Praxisgebühr von Ihrem Arzt zurückfordern.

Warum musste ich trotz Arztbesuch keine Praxisgebühr bezahlen?

Wenn nur Vorsorgeleistungen von Ihrem Arzt abgerechnet werden oder Sie die Belastungsgrenze erreicht haben, fordern wir keine Praxisgebühr von Ihnen.

Für Mitglieder der Gruppe A: Der Zahlschein zur Überweisung der Praxisgebühr ist verloren gegangen, was muss beachtet werden?

Folgende Angaben sind für eine Zuordnung unbedingt notwendig:


PBeaKK Zentralbuchhaltung Stuttgart
Konto-Nr. 8 886 706
Postbank Stuttgart
BLZ 600 100 70

Als Verwendungszweck geben Sie Ihre Versicherungsnummer und die Vorgangsnummer des Forderungsschreibens an.

Für Mitglieder der Gruppe A: Wie ist die fällige Praxisgebühr zu begleichen?

Mit der Mitteilung über die Höhe der Praxisgebühr erhalten Sie auch einen vorbereiteten Zahlschein, mit dem Sie den fälligen Betrag bitte an die PBeaKK überweisen. Nur mit den Informationen des vorbereiteten Zahlscheins ist eine eindeutige Zuordnung der Überweisung zum jeweiligen Mitglied möglich. Wir bitten Sie, uns kein Bargeld, keine Schecks oder Briefmarken zu übersenden und von Geldüberweisungen im Voraus abzusehen.

Für Mitglieder der Gruppe A: Ist es nicht möglich, jährlich eine Zahlungsaufforderung zu erhalten?

Eine Erhebung der Praxisgebühr kann immer erst dann erfolgen, wenn uns von der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die ärztlichen Leistungen in Rechnung gestellt werden. Dies ist in der Regel 4 bis 6 Monate nach Quartalsende der Fall, in dem die Leistungen beim Arzt in Anspruch genommen wurden. Bei einer Zusammenfassung der Praxisgebühr z.B. für ein Kalenderjahr, würde die Praxisgebühr für das 1. Quartal frühestens 16 Monate nach dem Arztbesuch in Rechnung gestellt werden. Nach einer solch langen Zeitdauer vom Arztbesuch bis zur Erhebungder Praxisgebühr können gegebenenfalls einzelne Termine von unseren Mitgliedern nicht mehr nachvollzogen werden.

Für Mitglieder der Gruppe A: Warum kommt die Mitteilung über die fällige Praxisgebühr nicht direkt im Anschluss zum Arztbesuch?

Die Mitteilung über die zu zahlenden Praxisgebühr erhalten Sie als Mitglied der Gruppe A zeitverzögert zu Ihrem Arztbesuch, da die Kassenärztliche Vereinigung erst ca. 4 - 6 Monate nach Ende des Quartals, in dem die Behandlung stattgefunden hat, mit uns abrechnet.

Für Mitglieder der Gruppe A: Warum bekomme ich eine Zahlungsaufforderung? Ist es nicht einfacher, wenn der Arzt die Praxisgebühr einbehält?

Die PBeaKK wollte - wie bei gesetzlich Versicherten - die Praxisgebühr durch die Kassenärzte einziehen lassen. Von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde uns jedoch hierzu mitgeteilt, dass dies für Mitglieder der PBeaKK nicht möglich sei.

Muss ich eine Praxisgebühr bezahlen?

Seit 01.01.2004 fällt auch für Mitglieder der PBeaKK die sogenannte Praxisgebühr an, wobei Sie in der Arztpraxis keine Praxisgebühr zahlen müssen. Bei Mitgliedern der Gruppe A, B2, B2 (S), B3, C, E und EA mindern sich die Leistungen der PBeaKK um einen Betrag von 10 EUR pro Kalendervierteljahr je Mitglied und je berücksichtungsfähigen Angehörigen für jede erste Inanspruchnahme von ambulanten ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Leistungen. Für Mitglieder der Gruppe B mindern sich die Leistungen der Beihilfe entsprechend. Dies gilt seit dem 14.02.2009 auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die von Heilpraktikern erbracht werden. Versicherte unter 18 Jahren sind von der Praxisgebühr befreit.

Warum wird mein Antrag zurückgegeben, obwohl doch nur ein Kreuzchen fehlt? Ich habe die Angaben doch im Antrag vorher auch schon gemacht!

Unsere Leistungsabrechnungen sind Bescheide im verwaltungsrechtlichen Sinne. Wir berechnen nicht nur die Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse, sondern auch die Beihilfen des Bundes und zahlen diese an unsere Mitglieder aus. Die Antragstellung ist deshalb gewissen Formalien unterworfen, denen wir uns nicht entziehen können. Zwingend erforderlich bei Antragstellung sind die Beantwortung der Fragen auf der Vorderseite des Antrags und die Unterschrift des Mitglieds bzw. eines Bevollmächtigten auf der Rückseite. Beschäftigte der PBeaKK dürfen keine Angaben anstelle des Mitglieds nachtragen, auch nicht nach vorheriger telefonischer Anfrage. Sind die erforderlichen Angaben nicht vorhanden, ist eine Rückgabe des Antrags unvermeidlich. 

Meine Originalrechnung ist verloren gegangen. Kann ich eine Rechnungskopie einreichen?

Grundsätzlich müssen Leistungen anhand von Originalbelegen festgesetzt werden. Ausnahmsweise können auch Rechnungskopien anerkannt werden, wenn Sie bei der Einreichung schriftlich erklären, dass das Original bei Auffinden nicht nochmals eingereicht wird. Ausnahme: Beihilfen für Kinder, bei denen beide Eltern beihilfeberechtigt sind, und Leistungen in Todesfällen dürfen nach den Bestimmungen der Beihilfevorschriften ausschließlich auf Originalrechnungen bearbeitet werden.

Wie hoch ist die Antragsgrenze?

Nach den Beihilfevorschriften des Bundes wurde die Antragsgrenze auf 200,00 EUR festgesetzt. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten tatsächlichen Aufwendungen insgesamt mehr als 200,00 EUR betragen.
Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen aus zehn Monaten nicht die 200,00 EUR Grenze, kann eine Beihilfe auch dann gewährt werden, wenn die beihilfefähigen Aufwendungen aus zehn Monaten den Betrag von 15,00 EUR übersteigen. Wird innerhalb von 10 Monaten auch dieser Betrag nicht erreicht, muss der Beihilfeberechtigte die Kosten selbst tragen.

Ich habe Belege in Höhe von 199,00 EUR - kann ich den Antrag ausnahmsweise trotzdem einreichen?

Nach den Beihilfevorschriften des Bundes wurde die Antragsgrenze auf 200,00 EUR festgesetzt. Eine Beihilfe wird nur gewährt, wenn die mit dem Antrag geltend gemachten tatsächlichen Aufwendungen insgesamt mehr als 200,00 EUR betragen.
Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen aus zehn Monaten nicht die 200,00 EUR Grenze, kann eine Beihilfe auch dann gewährt werden, wenn die beihilfefähigen Aufwendungen aus zehn Monaten den Betrag von 15,00 EUR übersteigen. Wird innerhalb von 10 Monaten auch dieser Betrag nicht erreicht, muss der Beihilfeberechtigte die Kosten selbst tragen.

Warum müssen Sendungen an die PBeaKK frankiert werden?

Die PBeaKK ist selbst zur Zahlung der Portokosten verpflichtet und kann für ihre Mitglieder diese Kosten nicht übernehmen. Bei Sendungen, die nicht ausreichend frankiert sind, muss die Annahme von uns leider verweigert werden.

Woher bekomme ich neue Antragsformulare?

Alle Anträge stehen auch auf dieser Website zum Download zur Verfügung.

Anträge

Warum kann ich die Daten im Internet-Antrag nicht speichern?

Wenn sie die Software Adobe Reader nutzen, ist ein Speichern der Daten auf einem Datenträger nicht möglich. Wir empfehlen daher, den ausgefüllten Antrag zweimal auszudrucken; einmal für Sie und einmal für den Versand.

Ich brauche keine neuen Anträge, weil ich sie aus dem Internet beziehe. Warum werden sie mir trotzdem zugesandt? Kann ich sie abbestellen?

Derzeit ist es technisch noch nicht möglich, einzelne Mitglieder auf Wunsch vom automatischen Antragsversand auszunehmen. Eine Neuanpassung des Datenverarbeitungssystemsallein aus diesem Grunde ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Bei einer Neuanpassung wird dieser Aspekt aber berücksichtigt werden.

Warum bekomme ich nur einen Antrag zugesandt?

In der überwiegenden Zahl der Fälle reicht die Übersendung eines Antragsformulars aus. Der Antrag steht auch auf dieser Homepage zum Download zur Verfügung.

Kann mein Antrag ausnahmsweise bevorzugt bearbeitet werden?

Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Alle Mitglieder haben ein gleichermaßen berechtigtes Interesse, den Erstattungsbetrag so schnell wie möglich zu erhalten. Daher sind Ausnahmen von der Reihenfolge nicht möglich.

Ist der Antrag bei der Bezirksstelle eingegangen? Gibt es eine Eingangsbestätigung? Können Sie nachschauen, ob ein bestimmter Beleg vorhanden ist?

Unsere Informationstechnik und unsere Arbeitsabläufe sind auf eine rationelle undwirtschaftliche Bearbeitung der Anträge ausgerichtet. Durch die Versendung vonEingangsbestätigungen würden zusätzliche Kosten entstehen, die im Interesse der Solidargemeinschaft unserer Versicherten und im Sinne unserer preisgünstigen Mitgliederbeiträge nicht zu rechtfertigen wären.

Dank der elektronischen Erfassung der Anträge haben die Kundenberatungen Zugriff auf die Vorgänge und können im Einzelfall bei Rückfragen nachsehen, ob ein Antrag eingegangen oder ein bestimmter Beleg vorhanden ist.

Warum klärt die PBeaKK Unstimmigkeiten in der Abrechnung nicht direkt mit dem Arzt?

Als Mitglied der PBeaKK schließen Sie mit Ihrem Arzt vor jedem Behandlungsbeginn einen privatrechtlichen Vertrag. Bestandteile dieses Vertrages sind z. B. die Abrechnungsgrundlage, Zahlungsfristen, die Ihr Arzt später bei der Rechnungsstellung berücksichtigen wird. In dieses Vertragsverhältnis zwischen Patient und Arzt ist die PBeaKK nicht mit eingebunden und darf daher auch nicht tätig werden. Unstimmigkeiten können nur von den Vertragspartnern beseitigt werden.

Was kostet ein Anruf?

Die Telefonnummer der Kundenberatung Ihrer Bezirksstelle beginnt mit der Ziffernfolge 0180. Entscheidend für die Höhe der Gebühr ist die Ziffer, die auf die 0180 folgt. Bei der von uns verwendeten Ziffer 0180 2 handelt es sich um eine gebührenreduzierte Telefon-Nummer. Der Anrufer bezahlt unabhängig von der Dauer des Gesprächs 6 Cent, wenn er aus dem Festnetz der Deutschen Telekom anruft. Der Großteil der Telefonkosten wird somit von der PBeaKK getragen.

Geht eine Vielzahl von Anfragen zeitgleich ein, werden die Anrufer zunächst in ein Wartefeld geleitet. Befinden Sie sich im Wartefeld sollte der Anruf nicht abgebrochen werden, da die im Wartefeld befindlichen Anrufe nach der Reihung Ihres Einganges abgearbeitet werden. Bei Wahlwiederholung werden Sie jeweils erneut am Ende der Warteschleife eingereiht.Auch wenn Sie für Ihren Telefonanschluss eine Flatrate vereinbart haben, entsteht die Gebühr von 6 Cent pro Anruf.

Zurzeit arbeiten wir an einem neuen Konzept der telefonischen Erreichbarkeit. In diesem Zusammenhang wird auch diese Problematik aufgegriffen und eine Verbindung eingerichtet, die Kunden im Rahmen ihrer Flatrate-Vereinbarung ohne zusätzliche Kosten nutzen können. Der Zeitpunkt der Umsetzung kann jedoch noch nicht genau festgelegt werden.

Was kann ich tun, falls ich meine Bezirksstelle einmal nicht telefonisch erreiche?

Sollten Sie Ihre Kundenberatung während der anrufstarken Zeiten nicht erreichen, können Sie mit dieser auch per E-Mail oder Fax Kontakt aufnehmen.

Kontakt

Was ist zu tun, wenn sich meine Kontoverbindung geändert hat?

Bitte teilen Sie Änderungen der Kontoverbindung Ihrer Bezirksstelle schriftlich mit. Dies ist  formlos oder mit unserer Veränderungsanzeige möglich. Eine E-Mail genügt leider nicht.

Veränderungsanzeige

Auf welchem Wege kann ich Ihnen meine neue Adresse mitteilen?

Sie können uns Ihre Adressänderungen schriftlich mit einer Veränderungsanzeige, per E-Mail oder per Fax mitteilen.

Veränderungsanzeige

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