Mitversicherte

Mitversicherte

Es besteht die Möglichkeit, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder bei der Postbeamtenkrankenkasse mitzuversichern. Alles Wichtige rund um dieses Thema haben wir hier für Sie zusammengetragen.

  • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner

    Der Ehe- bzw. eingetragene Lebenspartner kann mitversichert werden, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte oder vergleichbarer ausländischer Einkünfte laut Kopie des Einkommensteuer-bescheides im Vorvorkalenderjahr die gültige Grenze weiter
  • Kinder

    Kinder, die im Familien- oder Auslandskinderzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind, können auf Antrag mitversichert werden. Die Mitversicherung ist nur bei einem Mitglied zulässig. weiter
  • Studenten

    Studenten, die ihr Studium an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule/Fachhochschule beginnen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten pflichtversichert. Eine Mitversicherung in der weiter
  • Ruhen der Mitversicherung

    Die Mitversicherung ruht, wenn die Mitgliedschaft ruht. Ausnahme: Wenn das Mitglied freiwilligen Wehrdienst oder eine Wehrübung ableistet, kann auf Antrag die Mitversicherung von Angehörigen aufrechterhalten werden, auch wenn weiter
  • Beendigung der Mitversicherung

    Die Mitversicherung endet weiter

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