Überblick
Die Postbeamtenkrankenkasse ist im Rahmen der Postreform II seit dem 01.01.1995 in ihrem Bestand geschlossen. Dies bedeutet, dass keine Mitglieder mehr aufgenommen werden können. Es gibt jedoch einige Ausnahmen:
- Frühere Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft bei Urlaub unter Wegfall der Besoldung/Vergütung gekündigt hatten, können bei Unterbrechung oder Beendigung dieses Urlaubs die Mitgliedschaft wieder erlangen. Die Voraussetzung dafür ist, dass der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten ab Unterbrechung bzw. Beendigung des Urlaubs bei uns vorliegt.
- Hinterbliebene eines verstorbenen Mitglieds, die bisher nicht mitversichert waren, können unter gewissen Umständen die Mitgliedschaft übernehmen.