Mitgliedergruppen
Bei der PBeaKK gibt es folgende Mitgliedergruppen
| Mitgliedergruppen | Beschreibung |
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| A | Beamte und Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes und deren Hinterbliebene |
| B 1 | Beamte und Ruhestandsbeamte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes und deren Hinterbliebene |
| B 2, B 3 | Mitglieder ohne Beihilfeanspruch |
| C | Frühere Angestellte mit Rentenanspruch aus der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost |
| E | Rechtskräftig geschiedene Ehegatten bzw. Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft ohne Beihilfeanspruch |
| Z | Versicherte, die nur Zusatzversicherungen abgeschlossen haben |
Ein Wechsel der Mitgliedergruppe ist grundsätzlich möglich. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Voraussetzungen dafür entnehmen.
Voraussetzungen für den Wechsel der Mitgliedergruppe| Mitglieder werden von der Gruppe A in die Gruppe B1 übergeführt bei: | - Beförderung nach A 7
- Wohnsitzverlegung ins Ausland
- Urlaub ohne Bezüge/Vergütung ohne Anspruch auf Beihilfe
- Wegfall der Besoldung/Vergütung
- Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
- Nichterstattung der Beihilfepauschale von dem für den Beamten zuständigen Dienstherrn
- eigener Beihilfeberechtigung des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners
- Beihilfeberücksichtigung eines Kindes über den selbst beihilfeberechtigten Ehepartner bzw. den selbst beihilfeberechtigten eingetragenen Lebenspartner
- Wegfall des Beihilfeanspruchs gegenüber den Postnachfolgeunternehmen
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| Wechsel auf Antrag: | - von A nach B 1; ein Rücktritt nach A ist möglich, sofern der zuständige Dienstherr den in Sachleistungen der PBeaKK enthaltenen Beihilfeteil erstattet
- von A oder B 1 nach B 2 oder B 3 bei Wegfall der Beihilfe
- von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen; ein Rücktritt nach B1 ist möglich
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