Mitgliedergruppen

Bei der PBeaKK gibt es folgende Mitgliedergruppen

MitgliedergruppenBeschreibung
ABeamte und Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes und deren Hinterbliebene
B 1Beamte und Ruhestandsbeamte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes und deren Hinterbliebene
B 2, B 3Mitglieder ohne Beihilfeanspruch
CFrühere Angestellte mit Rentenanspruch aus der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost
ERechtskräftig geschiedene Ehegatten bzw. Partner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft ohne Beihilfeanspruch
ZVersicherte, die nur Zusatzversicherungen abgeschlossen haben


Ein Wechsel der Mitgliedergruppe ist grundsätzlich möglich. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Voraussetzungen dafür entnehmen.

Voraussetzungen für den Wechsel der Mitgliedergruppe
Mitglieder werden von der Gruppe A in die Gruppe B1 übergeführt bei:
  • Beförderung nach A 7
  • Wohnsitzverlegung ins Ausland
  • Urlaub ohne Bezüge/Vergütung ohne Anspruch auf Beihilfe
  • Wegfall der Besoldung/Vergütung
  • Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis
  • Nichterstattung der Beihilfepauschale von dem für den Beamten zuständigen Dienstherrn
  • eigener Beihilfeberechtigung des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners
  • Beihilfeberücksichtigung eines Kindes über den selbst beihilfeberechtigten Ehepartner bzw. den selbst beihilfeberechtigten eingetragenen Lebenspartner
  • Wegfall des Beihilfeanspruchs gegenüber den Postnachfolgeunternehmen 
Wechsel auf Antrag:
  • von A nach B 1; ein Rücktritt nach A ist möglich, sofern der zuständige Dienstherr den in Sachleistungen der PBeaKK enthaltenen Beihilfeteil erstattet
  • von A oder B 1 nach B 2 oder B 3 bei Wegfall der Beihilfe
  • von B1 nach A bei Ruhestandsbeamten oder ihren Hinterbliebenen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen; ein Rücktritt nach B1 ist möglich