Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch. Für Mitglieder der PBeaKK und deren mitversicherte Angehörige, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, ist kein Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung abzuführen. Der Arbeitgeber meldet die Beschäftigten an die Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See lediglich wegen der Abführung der Rentenversicherungsbeiträge. Die geringfügige Beschäftigung hat keinerlei Einfluss auf die Beiträge. Einzige Ausnahme ist, dass die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag entfallen können.
Der mitversicherte Eheparner bzw. eingetragenen Lebenspartner darf bis 400,00 EUR verdienen. Sollte das Einkommen höher sein, so ist zu prüfen, ob eventuell eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.