Nach der Geburt des Kindes und dem Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes beginnt in der Regel die dreijährige Elternzeit. Die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse können auf Antrag ihre Mitgliedschaft in der Grundversicherung zu einem Monatsbeitrag in Höhe von 31,00 EUR fortsetzen. Während der Elternzeit besteht im Rahmen der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der monatlichen Beiträge durch den Arbeitgeber.