Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • die Kündigung zum Ende des Kalenderjahres, wobei die schriftliche Kündigung bis zum 30. September eingegangen sein muss.
    Ausnahme: Für Mitglieder, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig werden, deren Mitgliedschaft wegen Urlaub unter Wegfall der Bezüge ruht oder deren Beiträge sich aufgrund einer Beitragsanpassung erhöhen, gelten abweichende Kündigungsfristen
  • den Tod des Mitglieds
  • den Ausschluss bei betrügerischer Beantragung von Leistungen oder bei einem Rückstand von mehr als 6 Monatsbeiträgen trotz Mahnung.