Unsere Mitglieder können in unterschiedlichen Mitgliedergruppen versichert sein und erhalten ihre Leistungen entsprechend nach der Leistungsordnung A oder B. Es bietet sich die Möglichkeit für Mitglieder in der Grundversicherung ihre Angehörigen bei uns mitzuversichern. Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner, Kinder und Studenten können so einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz als Mitversicherte erlangen.
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Überblick
Die Postbeamtenkrankenkasse ist im Rahmen der Postreform II seit dem 01.01.1995 in ihrem Bestand geschlossen. Dies bedeutet, dass keine Mitglieder mehr aufgenommen werden können. Es gibt jedoch einige Ausnahmen
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Mitgliedergruppen
Bei der PBeaKK gibt es folgende Mitgliedergruppen
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Elternzeit
Nach der Geburt des Kindes und dem Ablauf des gesetzlichen Mutterschutzes beginnt in der Regel die dreijährige Elternzeit. Die Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse können auf Antrag ihre Mitgliedschaft in der Grundversicherung zu einem
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Geringfügig Beschäfigte
Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch. Für Mitglieder der PBeaKK und deren mitversicherte Angehörige, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, sind Pauschalbeiträge für
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Rentenempfänger
Mitglieder, die eine Rente der Rentenversicherung Bund oder Länder (ehemals BfA und LVA) beziehen, bleiben weiterhin in der Postbeamtenkrankenkasse versichert. Die Versicherungsanstalten zahlen unter gewissen Voraussetzungen
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Krankenversichertenkarte
Die Mitglieder der Gruppe A erhalten eine Krankenversichertenkarte, über die Leistungen von praktischen Ärzten, Fachärzten und Psychotherapeuten abgerechnet werden können. Sie ist jedoch nicht bei Zahnärzten zu verwenden. Ruht Ihre
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Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
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