Ruhensbeitrag

Ein Ruhensbeitrag wird für jeden Monat der ruhenden Mitgliedschaft oder der ruhenden Mitversicherung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners erhoben. Der Ruhensbeitrag wird nicht erhoben, wenn der Beitrag für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen entrichtet wird oder für Zeiten des Ruhens der Mitgliedschaft oder der Mitversicherung während des freiwilligen Wehrdienstes, einer Wehrübung oder eines Ruhens wegen Ansprüchen nach dem Bundesversorgungsgesetz. 

Ruhensbeiträge nach § 27b Absatz 1 ab dem 01.01.2012
Ruhensbeitrag für die ruhende Mitgliedschaft oder für die ruhende Mitversicherung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners
Mitglieder der GruppeAB1B2B3C
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres10,37 €10,88 €24,49 €27,00 €
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres13,58 €15,24 €34,30 €37,80 €
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres17,93 €19,21 €43,22 €47,64 €
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres18,96 €21,12 €47,54 €52,40 €51,58 €
- nach Vollendung des 50. Lebensjahres19,98 €22,93 €51,58 €56,85 €51,58 €