Ein Beitragszuschlag wird erhoben:
Der Beitragszuschlag wird nicht erhoben, wenn eine Mitversicherung in eine Mitgliedschaft umgewandelt wird. Die Höhe des Beitragszuschlags für jedes angefangene Jahr des verspäteten Beginns oder der Unterbrechung der Mitgliedschaft können Sie in unten stehender Tabelle ersehen.
| Monatlicher Beitragszuschlag für jedes angefangene Jahr des verspäteten Beginns bzw. der Unterbrechung der Mitgliedschaft | |
|---|---|
| beim Beginn der Mitgliedschaft | |
| - bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 0,65 € |
| - nach Vollendung des 30. Lebensjahres | 1,10 € |
Ein Beitragszuschlag wird erhoben:
Zeiten in denen der Beitrag für Mitglieder mit mitversicherten Angehörigen entrichtet wurde, bleiben bei der Berechnung des Zuschlages außer Betracht. Der Zuschlag wird nicht erhoben, wenn eine Mitgliedschaft in eine Mitversicherung umgewandelt wird.
In unten stehender Tabelle ist der entsprechende Zuschlag für jedes angefangene Jahr, nach der Vollendung des 25. Lebensjahres beim Beginn der Mitversicherung, dargestellt.
| Monatlicher Beitragszuschlag für jedes angefangene Jahr des verspäteten Beginns bzw. der Unterbrechung der Mitversicherung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners | |
|---|---|
| beim Beginn der Mitgliedschaft | |
| - bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 0,65 € |
| - nach Vollendung des 30. Lebensjahres | 1,10 € |
Ein Beitragszuschlag wird erhoben, wenn und solange der mitversicherte Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des Mitglieds selbst beihilfeberechtigt ist. Er wird nicht erhoben, wenn der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner des Mitglieds als Versorgungsempfänger selbst beihilfeberechtigt ist.
| Zuschlag für selbst beihilfeberechtigte mitversicherte Ehegatten bzw. Lebenspartner | ||
|---|---|---|
| Mitglieder der Gruppe | A | B1 |
| - nach Vollendung des 30. Lebensjahres bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres | 17,06 € | 21,38 € |
| - nach Vollendung des 40. Lebensjahres | 29,88 € | 34,20 € |
Ein Beitragszuschlag wird erhoben, wenn und solange sich für das Mitglied oder seinen mitversicherten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner der Bemessungssatz der Beihilfe ermäßigt.
| Zuschlag für Empfänger eines Beitragszuschusses | |
|---|---|
| Mitglieder der Gruppe A und B1 | |
| Beitragszuschuss von 41 € und mehr | 38,46 € |