Beitragsstruktur

 Von den Mitgliedern werden Monatsbeiträge erhoben.

Der Beitrag wird anteilig nach Tagen vom jeweiligen Monatsbeitrag erhoben:

  • bei Beginn, Beendigung - außer durch Tod - oder Ruhen der Mitgliedschaft bzw. der Mitversicherung,
  • beim Wechsel der Mitgliedergruppe,
  • beim Übergang der Mitversicherung in eine Mitgliedschaft und
  • bei Umwandlung der Mitgliedschaft bzw. Mitversicherung im Laufe eines Monats.

Die Höhe der Beiträge ab dem 01.01.2012 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Beitragstabelle für die Grundversicherung Stand 01.01.2012 alle Beiträge in €
Mitglieder der GruppeAB1B2B3CE mit Leistungen nach der Leistungsordnung
AB
ohne mitversicherte Angehörige372,43324,66372,43
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres74,9178,58176,83194,93 
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres98,03110,02247,58272,93 
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres129,47138,68312,11343,93
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres136,86152,55343,26378,33
- nach Vollendung des 50. Lebensjahres144,27165,49372,43410,50
bei Elternzeit31,00
 
mit mitversicherten Angehörigen511,18
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres162,77179,18
- mit 1 mitversicherten Angehörigen435,49478,52
- mit 2 mitversicherten Angehörigen499,99550,20
- mit 3 mitversicherten Angehörigen589,54648,69
- mit 4 mitversicherten Angehörigen722,21793,88
 
- bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres182,19190,96
- mit 1 mitversicherten Angehörigen464,07509,93
- mit 2 mitversicherten Angehörigen532,82586,29
- mit 3 mitversicherten Angehörigen628,30691,30
- mit 4 mitversicherten Angehörigen769,57846,01
 
- bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres196,06213,58
- mit 1 mitversicherten Angehörigen518,96570,33
- mit 2 mitversicherten Angehörigen595,88655,71
- mit 3 mitversicherten Angehörigen702,74773,25
- mit 4 mitversicherten Angehörigen860,79946,18
 
- nach Vollendung des 50. Lebensjahres202,52227,16
- mit 1 mitversicherten Angehörigen552,03606,59
- mit 2 mitversicherten Angehörigen633,82697,39
- mit 3 mitversicherten Angehörigen747,35822,37
- mit 4 mitversicherten Angehörigen915,521.006,32
bei Elternzeit31,00

 

 

 

Beitrag für studierende Kinder nach § 19 Absatz 4

Fortsetzung der Mitversicherung nach Wegfall der Berücksichtigung im Familienzuschlag, längstens bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres

172,93 € 

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