Für Mitglieder der Gruppe A und der Gruppe B1 - ausgenommen Mitglieder, deren Vergütung wegen Beurlaubung, Erkrankung oder schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst wegfällt - deren Gesamteinkünfte die Bezugsgröße unterschreiten, wird auf Antrag ein ermäßigter Monatsbeitrag festgesetzt. Die Bezugsgröße richtet sich nach dem Mindestruhegehalt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und beträgt 1.492,83 EUR ab 01.01.2012. Der Berechnung der Gesamteinkünfte werden alle Einnahmen zugrunde gelegt.
Antrag auf Festsetzung eines ermäßigten Beitrags
| Mitglieder der Gruppe A und Gruppe B 1 | |
|---|---|
| Gesamteinkünfte in Höhe von | |
- 75 % bis 99,99 % der Bezugsgröße (1.119,62 € bis 1.492,82 €) | 147,98 € |
| - 50 % bis 74,99 % der Bezugsgröße (746,42 € bis 1.119,61 €) | 98,95 € |
| - unter 50 % der Bezugsgröße (0,00 € bis 746,41 €) | 46,24 € |