Beiträge in Sonderfällen

Für Mitglieder der Gruppe A und der Gruppe B1 - ausgenommen Mitglieder, deren Vergütung wegen Beurlaubung, Erkrankung oder schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst wegfällt - deren Gesamteinkünfte die Bezugsgröße unterschreiten, wird auf Antrag ein ermäßigter Monatsbeitrag festgesetzt. Die Bezugsgröße richtet sich nach dem Mindestruhegehalt gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 und Satz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und beträgt 1.492,83 EUR ab 01.01.2012Der Berechnung der Gesamteinkünfte werden alle Einnahmen zugrunde gelegt.

Antrag auf Festsetzung eines ermäßigten Beitrags

Ermäßigter Beitrag gemäß § 26 Absatz 4 ab 01.01.2012
Mitglieder der Gruppe A und Gruppe B 1
Gesamteinkünfte in Höhe von

-  75 % bis 99,99 % der Bezugsgröße (1.119,62 € bis 1.492,82 €)

147,98 €
-  50 % bis 74,99 % der Bezugsgröße  (746,42 € bis 1.119,61 €)98,95 €
-  unter 50 % der Bezugsgröße (0,00 € bis 746,41 €)46,24 €