Die Beiträge in der Grundversicherung der Postbeamtenkrankenkasse sind Festbeiträge und abhängig von der Mitgliedergruppe, dem Lebensalter und der Frage, ob Familienmitglieder mitversichert sind. Wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt aus, und erfahren Sie mehr über die Beitragsstruktur bei der Postbeamtenkrankenkasse.
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Beitragsstruktur
Von den Mitgliedern werden Monatsbeiträge erhoben.Der Beitrag wird anteilig nach Tagen vom jeweiligen Monatsbeitrag erhoben.
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Beiträge in Sonderfällen
Für Mitglieder der Gruppe A und der Gruppe B1 - ausgenommen Mitglieder, deren Vergütung wegen Beurlaubung, Erkrankung oder schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst wegfällt - deren Gesamteinkünfte die Bezugsgröße unterschreiten, wird auf
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Beitragszuschläge
Für Besonderheiten im Versicherungsverhältnis, zum Beispiel verspäteter Eintritt oder eigene Beihilfeberechtigung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners, werden Beitragszuschläge zum Grundbetrag erhoben
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Ruhensbeitrag
Ein Ruhensbeitrag wird für jeden Monat der ruhenden Mitgliedschaft oder der ruhenden Mitversicherung des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners erhoben. Der Ruhensbeitrag wird nicht erhoben, wenn der Beitrag für Mitglieder
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Ausgleichszuschlag
Von Mitgliedern der Grundversicherung, die nicht zum personal- oder versorgungsrechtlichen Bereich der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG, der Bundesanstalt Post und Telekommunikation
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Bürgerentlastungsgesetz
Von Mitgliedern der Grundversicherung, die nicht zum personal- oder versorgungsrechtlichen Bereich der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Telekom AG, der Bundesanstalt Post und Telekommunikation
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