Krankenhaustagegeldstufe

Jeder vollstationäre Krankenhausaufenthalt birgt auch ein finanzielles Risiko. Mit dem Tagegeld, das Sie aus der Krankenhaustagegeldstufe erhalten, schaffen Sie sich finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall. Sie können frei über das Tagegeld verfügen. Ob sie es für Wahl- und Extraleistungen im Krankenhaus (z. B. Unterbringung im Zweibett-Zimmer) oder für die Zuzahlungen je Aufenthaltstag verwenden, damit eine Haushaltshilfe finanzieren oder die Fahrtkosten bei Besuchen der Angehörigen ausgleichen, bleibt Ihnen überlassen.

Leistungen

Die Höhe des Versicherungsschutzes können Sie individuell festlegen. Maximal können 10 Schritte abgeschlossen werden. Während eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie dann je Schritt und Aufenthaltstag 5,20 Euro. Zusammen mit der Grundstufe, die Voraussetzung für die Aufnahme in die Krankenhaustagegeldstufe ist, können Sie sich so insgesamt in Höhe von 60,20 Euro versichern. Die Leistungen der einzelnen Schritte können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.

Übersicht Leistungen
KrankenhaustagegeldstufeTäglicher Betrag in €
Schritt 15,20
Schritt 210,40
Schritt 315,60
Schritt 420,80
Schritt 526,00
Schritt 631,20
Schritt 736,40
Schritt 841,60
Schritt 946,80
Schritt 1052,00


Voraussetzungen

Eine Neuaufnahme in die Krankenhaustagegeldstufe ist nur möglich, wenn bereits eine Versicherung in der Grundstufe besteht bzw. diese ebenfalls beantragt wird. Für eine Aufstockung des Krankenhaustagegeldes um weitere Schritte gibt es keine Altersbegrenzung, sofern bereits die Grundstufe besteht. Voraussetzung für die Aufnahme bzw. Aufstockung ist allerdings, dass in den letzten sechs Monaten kein vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag stattgefunden hat. Davon ausgenommen ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder bei einer Geburt.

Wartezeiten

Nach einer Wartezeit von drei Monaten haben Sie erstmalig Anspruch auf das Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. Bei einer Entbindung verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate. Die Wartezeit verlängert sich auf 12 Monate, wenn die Aufstockung nach Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt. Für Kinder, die vom Tage ihrer Geburt an versichert sind, gilt eine verkürzte Wartezeit von 14 Tagen.

Begrenzungen

Das Krankenhaustagegeld wird im ersten Versicherungsjahr für höchstens 50 Tage, im zweiten und dritten Versicherungsjahr für jeweils höchstens 100 Tage und ab dem vierten Versicherungsjahr unbegrenzt gezahlt. Bei Geistes-, Gemüts- und seelischen Krankheiten sowie Suchtkrankheiten sind die Leistungen auf höchstens 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt.

Beiträge

Die Beiträge in der Krankenhaustagegeldstufe werden in Abhängigkeit des Aufnahmealters berechnet. Für Kinder und Vollwaisen gilt abweichend ein einheitlicher Beitrag von 0,29 EUR je Schritt. Zur Ermittlung des Aufnahmealters wird vom Aufnahmejahr das Geburtsjahr des zu Versichernden abgezogen. Der Tag und der Monat der Geburt bleiben unberücksichtigt. Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren persönlichen Beitrag ganz einfach berechnen.

Beispiel zur Berechnung des Aufnahmealters:     

    Aufnahmejahr 2012 - Geburtsjahr 1956 = Aufnahmealter 56

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