Während jedes Krankenhausaufenthaltes und während jeder Rehabilitationsmaßnahme können zahlreiche zusätzliche Kosten anfallen. Dazu gehören zum Beispiel die Zuzahlungen je Aufenthaltstag, die Kosten für die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer oder ein Telefon und einen Fernseher am Krankenbett. Außerhalb des Krankenhauses oder der Rehabilitationseinrichtung können weitere Ausgaben wie die Anfahrtskosten für Besucher oder die Kosten für eine Haushaltshilfe hinzukommen. Diese Mehrkosten lassen sich mit den Tagegeldern aus der Grundstufe abdecken.
Aus der Grundstufe erhalten Sie ein Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt in Höhe von 8,20 EUR pro Tag und bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme in Höhe von 7,70 EUR pro Tag.
Die Aufnahme in die Grundstufe ist nur bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Dabei darf in den letzten sechs Monaten kein vollstationärer Krankenhausaufenthalt von mehr als einem Tag stattgefunden haben. Davon ausgenommen ist der Aufenthalt in einem Krankhaus aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder bei einer Geburt.
Nach einer Wartezeit von drei Monaten haben Sie erstmalig Anspruch auf das Tagegeld bei einem Krankenhausaufenthalt. Bei einer Entbindung verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate. Für Kinder, die vom Tage ihrer Geburt an versichert sind, gilt eine verkürzte Wartezeit von 14 Tagen.
Die Wartezeit für den erstmaligen Anspruch auf das Tagegeld bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme beträgt zwei Jahre.
Das Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt wird im ersten Versicherungsjahr für höchstens 50 Tage, im zweiten und dritten Versicherungsjahr für jeweils höchstens 100 Tage und ab dem vierten Versicherungsjahr unbegrenzt gezahlt. Bei Geistes-, Gemüts- und seelischen Krankheiten sowie Suchtkrankheiten sind die Leistungen auf höchstens 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt.
Bei einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme wird das Tagegeld für maximal 42 Tage je Aufenthalt gezahlt. Für Mutter-Kind- bzw. Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen können keine Leistungen gewährt werden.
vollstationärer Krankenhausaufenthalt | vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme | |
|---|---|---|
| Leistungen pro Tag | 8,20 € | 7,70 € |
| Wartezeiten | 3 Monate* | 2 Jahre |
| Begrenzungen | ||
| 1. Versicherungsjahr | 50 Tage | keine Leistungen |
| 2. Versicherungsjahr | 100 Tage | keine Leistungen |
| 3. Versicherungsjahr | 100 Tage | 42 Tage je Aufenthalt |
| ab dem 4. Versicherungsjahr | unbegrenzt | 42 Tage je Aufenthalt |
*Ausnahmen hiervon sind unter dem Punkt "Wartezeiten" aufgeführt.
Die Beiträge in der Grundstufe werden in Abhängigkeit des Aufnahmealters berechnet. Für Kinder und Vollwaisen gilt abweichend ein einheitlicher Beitrag von 0,56 EUR. Zur Ermittlung des Aufnahmealters wird vom Aufnahmejahr das Geburtsjahr des zu Versichernden abgezogen. Der Tag und der Monat der Geburt bleiben unberücksichtigt. Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren persönlichen Beitrag ganz einfach berechnen.
Beispiel zur Berechnung des Aufnahmealters:
Aufnahmejahr 2012 - Geburtsjahr 1956 = Aufnahmealter 56