Die Zusatzversicherung der PBeaKK besteht aus mehreren eigenständigen Versicherungszweigen. Dabei können Sie sich für die Grundstufe, die Krankenhaustagegeldstufe sowie die Ergänzungsstufe entscheiden und auf Ihre Belange zugeschnitten auswählen. Die Pflegetagegeldstufe ermöglicht Ihnen außerdem eine zusätzliche Absicherung im Pflegefall. Darüber hinaus bieten wir Ihnen mit der Auslands-Krankenergänzungsversicherung einen erweiterten Versicherungsschutz bei Reisen ins Ausland.
Alle Mitglieder in der Grundversicherung der PBeaKK können die Grundstufe, die Krankenhaustage-geldstufe, die Ergänzungsstufe und die Auslands-Krankenergänzungsversicherung für sich und ihre mitversicherten Angehörigen abschließen. Diese können auch dann aufgenommen werden, wenn sie nicht in der Grundversicherung mitversichert sind. Bei Kindern gilt als Voraussetzung für eine Aufnahme die Berücksichtigungsfähigkeit im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder das Bestehen eines Anspruchs auf Kindergeld. Andere Personen, wie zum Beispiel Tarifkräfte und ihre Angehörigen, können weitere Stufen nur dann abschließen, wenn sie bereits eine Versicherung in einer anderen Zusatzversicherung der PBeaKK (ausgenommen AKEV) abgeschlossen haben. Eine Neuaufnahme in die AKEV ist für diesen Personenkreis nicht mehr möglich.
Weitere Aufnahmebedingungen entnehmen Sie bitte dem Punkt „Voraussetzungen“ in der jeweiligen Stufe. Bitte beachten Sie, dass für die Aufnahme in die Pflegetagegeldstufe andere Voraussetzungen gelten.
| Zusatzversicherung | Leistungen |
|---|---|
| Grundstufe |
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| Aufbaustufe |
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Krankenhaustagegeldstufe |
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Ergänzungsstufe |
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| Pflegetagegeldstufe |
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| Auslands-Krankenergänzungsversicherung |
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Auslands-Krankenergänzungsversicherung für Beamte
Auslands-Krankenergänzungsversicherung Tarifkräfte
Antrag Auslands-Krankenergänzungsversicherung