Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Dabei erhöht sich aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen immer stärker. Um finanzielle Engpässe in der Familie zu vermeiden und eine bedarfsgerechte Versorgung im Pflegefall zu gewährleisten, ist es daher dringend zu empfehlen, die Leistungen der Pflegepflichtversicherung (PPV) und der Beihilfe zu ergänzen.
Die Vorteile unserer Pflegetagegeldstufe im Überblick:
1. Die Wahl der Schritte
Die Pflegetagegeldstufe kann in drei Schritten abgeschlossen werden. Für welchen der Schritte Sie sich entscheiden, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen ab. Die spätere Aufstockung eines weiteren Schrittes ist jederzeit durch eine erneute Antragstellung möglich. Beachten Sie dabei, dass bei einer Aufstockung dieselben Bedingungen erfüllt werden müssen wie bei einer Neuaufnahme und die Wartezeit für diesen Schritt bzw. Schritte neu beginnt.
2. Die Höhe des Tagegeldes
Die von der privaten bzw. sozialen Pflegepflichtversicherung festgestellte Pflegestufe bestimmt, ob und welchen prozentualen Anspruch Sie auf den individuell versicherten Betrag (Schritt 1, 2 oder 3) haben. Nähere Informationen zur Einstufung finden Sie hier: Leistungsgrundlagen.
| Anspruch | Schritt 1 | Schritt 2 | Schritt 3 | |
|---|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1 | 25 % von | 20 € | 40 € | 60 € |
| Pflegestufe 2 | 50 % von | 20 € | 40 € | 60 € |
| Pflegestufe 3 | 100 % von | 20 € | 40 € | 60 € |
In der folgenden Übersicht sind die Leistungen aufgelistet, die Sie monatlich (bei einem Monat mit 30 Tagen) erhalten.
| Schritt 1 | Schritt 2 | Schritt 3 | |
|---|---|---|---|
| Pflegestufe 1 | 150 € | 300 € | 450 €1 |
| Pflegestufe 2 | 300 €2 | 600 € | 900 € |
| Pflegestufe 3 | 600 € | 1 200 €3 | 1 800 € |
Beispielberechnungen:
1 Anspruch Pflegestufe 1 = 25 %; Tagegeld Schritt 3 = 60 €
60 € x 30 Tage x 25 % = 450 €
2 Anspruch Pflegestufe 2 = 50 %; Tagegeld Schritt 1= 20 €
20 € x 30 Tage x 50 % = 300 €
3 Anspruch Pflegestufe 3 = 100 %; Tagegeld Schritt 2 = 40 €
40 € x 30 Tage x 100 % = 1.200 €
Die Leistungen in der Pflegetagegeldstufe werden regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Die Anpassung erfolgt automatisch und orientiert sich an den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes. Damit stellen wir sicher, dass Sie auch in Zukunft über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Sollte eine Leistungsanpassung stattfinden, werden wir Sie rechtzeitig schriftlich darüber informieren.
3. Eintritt des Versicherungsfalls
Sobald Sie pflegebedürftig werden und der Träger Ihrer sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt, besteht für Sie ein Leistungsanspruch.
Bei Versicherten, deren Pflegepflichtversicherung die PBeaKK abwickelt, erhalten wir automatisch eine Information, wenn eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Leistungsgewährung erfolgt somit automatisch ohne eine gesonderte Antragsstellung. Bei der erstmaligen Feststellung einer Pflegebedürftigkeit bzw. einer Änderung der Pflegestufe informieren wir Sie hierüber. Darüber hinaus sind keine zusätzlichen Arztuntersuchungen und Vorlagen besonderer Nachweise erforderlich. Dadurch entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Das Tagegeld wird automatisch zu Beginn des Folgemonats ausgezahlt.
Versicherte, deren Pflegepflichtversicherung nicht über die PBeaKK abgewickelt wird, müssen einen formlosen Antrag stellen, um Leistungen zu erhalten. Dazu benötigen wir den Bescheid des Trägers der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Aus dem Bescheid müssen der Träger, die Einstufung in die Pflegestufe und der Zeitpunkt der Pflegebedürftigkeit hervorgehen. Dies gilt auch bei späteren Änderungen.
Das Angebot der Pflegetagegeldstufe richtet sich an Mitglieder der Grundversicherung und ihre dort mitversicherten Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner. Vollwaisen, die in der Grundversicherung sind, können sich ebenfalls in der Pflegetagegeldstufe versichern.
Nicht aufnahmeberechtigt sind:
Um Ihnen eine leistungsstarke und beitragsstabile Versicherung anbieten zu können, müssen wir weitere Einschränkungen bei der Aufnahme machen.
Die Aufnahme ist ausgeschlossen, wenn
Sind Sie bereits in der Pflegetagegeldstufe versichert und wollen noch weitere Schritte abschließen, entfällt die Voraussetzung, dass Sie in der Grundversicherung versichert sein müssen. Das Höchstaufnahmealter von 70 Jahren gilt allerdings weiter und die Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand müssen im Antrag erneut beantwortet werden.
| Krankheitsgruppen | Krankheitsbilder |
|---|---|
| Krankheiten des Nervensystems |
|
| Krankheiten des Bewegungsapparats |
|
| Krankheiten des Kreislaufsystems |
|
| Andere Erkrankungen |
|
* Wenn momentan oder in den letzten fünf Jahren ausschließlich eine behandlungsbedürftige Blutzuckererkrankung (Diabetes mellitus) und/oder Bluthochdruckerkrankung (arterielle Hypertonie) besteht/bestand, ist die Aufnahme in die Pflegetagegeldstufe unter Umständen dennoch möglich. Für eine abschließende Beurteilung benötigen wir die Angabe weiterer Werte (siehe Antrag). Diese müssen von Ihrem behandelnden Arzt eingetragen und bescheinigt werden.
Nach einer Wartezeit von drei Jahren nach Versicherungsbeginn haben Sie erstmals Anspruch auf die Auszahlung des Tagegeldes im Pflegefall. Bei der Aufstockung eines weiteren Schrittes beginnt die Wartezeit für diesen Schritt erneut. Bei Unfällen, die zur Pflegebedürftigkeit führen, entfällt die Wartezeit. In diesem Fall haben Sie einen sofortigen Anspruch auf Leistungen.
Solange die Pflegebedürftigkeit besteht, wird abhängig von der Einstufung in der Pflegepflichtversicherung das Tagegeld zeitlich unbegrenzt gezahlt.
Kein Anspruch auf Leistungen besteht allerdings, wenn die Pflegebedürftigkeit
Die Auszahlung des Pflegetagegeldes bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt bzw. einer Rehabilitationseinrichtung erfolgt bis zu 28 Tage. Der Anspruch auf Zahlung entfällt nach 28 Tagen bei einer ununterbrochenen vollstationären Krankenhausbehandlung oder vollstationären Rehabilitationsmaßnahme. Nach Beendigung der Behandlung werden die Leistungen in vollem Umfang weiter gewährt.
Die Beitragshöhe ist abhängig vom gewählten Schritt, vom Alter und vom Geschlecht des Versicherten. Mit zunehmendem Aufnahmealter erhöhen sich die Beiträge. Schließen Sie die Pflegetagegeldstufe deshalb möglichst frühzeitig ab. Mit fortschreitendem Alter steigt zudem die Gefahr, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht mehr in die Pflegetagegeldstufe aufgenommen werden können. Da Frauen im Vergleich zu Männern eine höhere Lebenserwartung haben, zahlen sie einen erhöhten Beitrag.
Zur Ermittlung des Aufnahmealters wird vom Aufnahmejahr das Geburtsjahr des zu Versichernden abgezogen. Der Tag und der Monat der Geburt bleiben unberücksichtigt. Mit Hilfe unseres Beitragsrechners können Sie sich Ihren persönlichen Beitragssatz einfach und bequem errechnen.
Beispiel zur Berechnug des Aufnahmealters:
Aufnahmejahr 2012 - Geburtsjahr 1958 = Aufnahmealter 54
zum Beitragsrechner
Pflegetagegeldstufe
Antrag Pflegetagegeldstufe