Reisen bedeutet Erholung, Abschalten und Entspannung. Doch auch im Urlaub sind gesundheitliche Risiken nicht immer auszuschließen. Die PBeaKK bietet Ihnen deshalb mit der Auslands-Krankenergänzungsversicherung einen bewährten Krankenversicherungsschutz für Reisen ins Ausland.
Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland erkranken oder einen Unfall haben, können beträchtliche Kosten auf Sie zukommen. Die Aufwendungen sind besonders hoch, wenn aufgrund der Erkrankung für den Rücktransport ein Krankenwagen, ein Rettungshubschrauber oder ein Ambulanzflugzeug erforderlich wird. Diese Risiken, die durch die Grundversicherung in einer Krankenkasse nicht abgedeckt werden, lassen sich mit dem Versicherungsschutz aus der Auslands-Krankenergänzungsversicherung (AKEV) absichern. Mit diesem zuverlässigen Begleiter im Gepäck können Sie rundum sorglos auf Reisen gehen – weltweit.
Der Versicherungsschutz der AKEV ergänzt die Leistungen Ihrer Krankenkasse bei Behandlungen von akut eingetretenen Krankheiten und Unfallfolgen während einer Auslandsreise und gewährt Ihnen daneben zahlreiche zusätzliche Leistungen:
Die Aufnahme ist weder von der Mitgliedschaft in einer anderen Stufe der Zusatzversicherung abhängig, noch gelten Altersbegrenzungen bei einer Neuaufnahme. Um Versicherungsschutz für eine Reise zu erlangen, ist die einzige Voraussetzung, dass der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen muss.
Bei einem Neuabschluss der Auslands-Krankenergänzungsversicherung gibt es keine Wartezeiten.
Die Versicherung muss immer vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten:
1. Abschluss mit Aufnahmeantrag = dauerhafter Versicherungsschutz
Wenn Sie einen dauerhaften Versicherungsschutz wünschen, füllen Sie bitte einen Aufnahmeantrag aus. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die zentrale Postanschrift: Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Monats der auf den Eingang des Aufnahmeantrags folgt. Sie können die Aufnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen. Tragen Sie den gewünschten Versicherungsbeginn in das entsprechende Feld im Antrag ein. Die Versicherung kann auch sofort, frühestens jedoch mit dem Tag des Eingangs bei der Postbeamtenkrankenkasse beginnen. Die Versicherung bleibt solange bestehen, bis Sie diese kündigen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen.
2. Sofortabschluss ohne Aufnahmeantrag = vorübergehender Versicherungsschutz
Wenn Sie spontan verreisen oder keine automatische Verlängerung wünschen, können Sie die AKEV auch durch Einzahlung oder Überweisung des Jahresbeitrags auf das Konto der PBeaKK abschließen. In diesem Fall müssen Sie keinen Aufnahmeantrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass beim Sofortabschluss kein Versicherungsschutz für das Folgejahr besteht. Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Einzahlung bzw. mit dem Tag der Lastschrift von Ihrem Konto und endet automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. mit Ablauf einer Reise und dem Ende der Leistungspflicht. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Empfänger: PBeaKK Zentralbuchhaltung
Kontonummer: 496704
Kreditinstitut: Postbank Stuttgart
BLZ: 60010070
Verwendungszweck: AKEV-8; Versicherungsnummer; Name(n) der zu versichernden Person(en); gegebenenfalls der Beginn der Reise
3. Verlängerung des Versicherungsschutzes
In Fällen, in denen Sie länger als 8 Wochen verreisen wollen, bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit sich abzusichern. Haben Sie bereits die AKEV-8 Wochen abgeschlossen, können Sie für einmalige Auslandsaufenthalte mit einer ununterbrochenen Dauer von über 8 Wochen darauf aufbauend einen verlängerten Versicherungsschutz erlangen, der
Besteht kein Versicherungsschutz AKEV-8 Wochen, müssen Sie den dafür notwendigen Jahresbeitrag zusätzlich bezahlen (siehe 3.2 Beiträge bei einer Verlängerung ohne bestehende AKEV-8 Wochen).
Die Verlängerungen können nur in Form eines Sofortabschlusses durch die Überweisung des Beitrags vor Reiseantritt durchgeführt werden. Geben Sie hierzu bitte bei der Überweisung im Verwendungszweck „AKEV-16“, „AKEV-26“ bzw. „AKEV-1 Jahr“, sowie die Versicherungsnummer und den (die) Namen der zu versichernden Person(en) an. Der verlängerte Versicherungsschutz gilt ausschließlich für einmalige Auslandsaufenthalte.
Bitte achten Sie darauf, die AKEV unbedingt vor Reiseantritt abzuschließen. Nur dann besteht Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz gilt nicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie in dem Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz) hat.
Sie haben die Möglichkeit die AKEV als Einzel- oder als Familienversicherung abzuschließen. Besonders attraktiv ist der Familienbeitrag, der unabhängig von der Größe Ihrer Familie nur 0,88 Euro pro Monat beträgt.
Monatsbeitrag | |
|---|---|
Mitglied | 0,31 € |
Ehe- oder Lebenspartner1 | 0,31 € |
Kind | 0,26 € |
Familienbeitrag | 0,88 € |
| Jahresbeitrag | |
|---|---|
| Mitglied | 3,68 € |
| Ehe- oder Lebenspartner1 | 3,68 € |
| Kind | 3,07 € |
| Familienbeitrag | 10,43 € |
| Beitrag für AKEV-16 Wochen | Beitrag für AKEV-26 Wochen | Beitrag für AKEV-1 Jahr | |
|---|---|---|---|
| Mitglied | 3,68 € | 7,36 € | 11,04 € |
| Ehe- oder Lebenspartner1 | 3,68 € | 7,36 € | 11,04 € |
| Kind | 3,07 € | 6,14 € | 9,21 € |
| Familienbeitrag | 10,43 € | 20,86 € | 31,29 € |
| Beitrag für AKEV-16 Wochen | Beitrag für AKEV-26 Wochen | Beitrag für AKEV-1 Jahr | |
|---|---|---|---|
| Mitglied | 7,36 € | 11,04 € | 14,72 € |
| Ehe- oder Lebenspartner1 | 7,36 € | 11,04 € | 14,72 € |
| Kind | 6,14 € | 9,21 € | 12,28 € |
| Familienbeitrag | 20,86 € | 31,29 € | 41,72 € |
1Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. Partnerinnen oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Auslands-Krankenergänzungsversicherung für Beamte
Auslands-Krankenergänzungsversicherung für Tarifkräfte
AKEV Rücktransport aus dem Ausland
Die Behandlungs- und Krankenhauskosten sind in den USA besonders teuer. Für Reisen in die USA steht AKEV-Versicherten deshalb im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls die kostenlose Service-Hotline der US-amerikanischen Firma GLOBAL MEDICAL MANAGEMENT Inc. (GMMI) zur Verfügung. GMMI bietet flächendeckend Hilfe vor Ort in allen Bundesstaaten der USA. Die kostenlosen Dienstleistungen von GMMI bieten viele Vorteile, zum Beispiel:
Lassen Sie sich vor Beginn der Reise in die USA eine Versicherungsbestätigung für die USA ausstellen, in der die Kontaktdaten von GMMI enthalten sind. Die Versicherungsbestätigung können Sie auch per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie hierzu Ihre Reisedaten an.
Als weiteren Service stellen wir Ihnen sieben Sprachführer als Verständigungshilfe bei einer Erkrankung im Reiseland zum Download bereit.
Sprachführer Deutsch/Französisch
Sprachführer Deutsch/Italienisch
Sprachführer Deutsch/Griechisch