Auslands-Krankenergänzungsversicherung

Reisen bedeutet Erholung, Abschalten und Entspannung. Doch auch im Urlaub sind gesundheitliche Risiken nicht immer auszuschließen. Die PBeaKK bietet Ihnen deshalb mit der Auslands-Krankenergänzungsversicherung einen bewährten Krankenversicherungsschutz für Reisen ins Ausland.

Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Ausland erkranken oder einen Unfall haben, können beträchtliche Kosten auf Sie zukommen. Die Aufwendungen sind besonders hoch, wenn aufgrund der Erkrankung für den Rücktransport ein Krankenwagen, ein Rettungshubschrauber oder ein Ambulanzflugzeug erforderlich wird. Diese Risiken, die durch die Grundversicherung in einer Krankenkasse nicht abgedeckt werden, lassen sich mit dem Versicherungsschutz aus der Auslands-Krankenergänzungsversicherung (AKEV) absichern. Mit diesem zuverlässigen Begleiter im Gepäck können Sie rundum sorglos auf Reisen gehen – weltweit.

Leistungen

Der Versicherungsschutz der AKEV ergänzt die Leistungen Ihrer Krankenkasse bei Behandlungen von akut eingetretenen Krankheiten und Unfallfolgen während einer Auslandsreise und gewährt Ihnen daneben zahlreiche zusätzliche Leistungen:

  • Erstattung der Selbstbehalte in voller Höhe nach Abzug der Leistungen Ihrer Krankenkasse oder eines sonstigen Versicherungsträgers und der Beihilfe bei der Behandlung von akut eingetretenen Krankheiten und Unfallfolgen;
  • Übernahme der Mehraufwendungen für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächst erreichbare Krankenhaus in voller Höhe, wenn
    • dieser medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist oder
    • ein Krankenhausaufenthalt nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage dauern wird oder
    • die voraussichtlichen stationären Behandlungskosten die Mehrkosten des Rücktransportes und die Weiterbehandlungskosten im Inland übersteigen würden
  • Übernahme der Mehraufwendungen für eine Begleitperson, wenn
    • die Begleitung medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist oder
    • vom ausführenden Transportunternehmen vorgeschrieben wird;
  • Verlängerung der Leistungspflicht – unabhängig welchen AKEV-Versicherungsschutz Sie abgeschlossen haben, auf insgesamt ein Jahr, wenn die Weiterbehandlung einer akuten Krankheit oder eines Unfalls am Urlaubsort notwendig und die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist;
  • Übernahme der Bestattungskosten am Sterbeort oder die Überführung an den ständigen Wohnsitz bis 10.000 EUR innerhalb Europas und bis 20.000 EUR außerhalb Europas.

Voraussetzungen

Die Aufnahme ist weder von der Mitgliedschaft in einer anderen Stufe der Zusatzversicherung abhängig, noch gelten Altersbegrenzungen bei einer Neuaufnahme. Um Versicherungsschutz für eine Reise zu erlangen, ist die einzige Voraussetzung, dass der Abschluss vor Reiseantritt erfolgen muss.

Wartezeiten

Bei einem Neuabschluss der Auslands-Krankenergänzungsversicherung gibt es keine Wartezeiten.

Umfang des Versicherungsschutzes

Die Versicherung muss immer vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Abschluss mit Aufnahmeantrag = dauerhafter Versicherungsschutz

Wenn Sie einen dauerhaften Versicherungsschutz wünschen, füllen Sie bitte einen Aufnahmeantrag aus. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an die zentrale Postanschrift: Postbeamtenkrankenkasse, 70467 Stuttgart. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Ersten des Monats der auf den Eingang des Aufnahmeantrags folgt. Sie können die Aufnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragen.  Tragen Sie den gewünschten Versicherungsbeginn in das entsprechende Feld im Antrag ein. Die Versicherung kann auch sofort, frühestens jedoch mit dem Tag des Eingangs bei der Postbeamtenkrankenkasse beginnen. Die Versicherung bleibt solange bestehen, bis Sie diese kündigen. Der Versicherungsschutz gilt für alle Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 8 Wochen.

2. Sofortabschluss ohne Aufnahmeantrag = vorübergehender Versicherungsschutz

Wenn Sie spontan verreisen oder keine automatische Verlängerung wünschen, können Sie die AKEV auch durch Einzahlung oder Überweisung des Jahresbeitrags auf das Konto der PBeaKK abschließen. In diesem Fall müssen Sie keinen Aufnahmeantrag einreichen. Bitte beachten Sie, dass beim Sofortabschluss kein Versicherungsschutz für das Folgejahr besteht. Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Einzahlung bzw. mit dem Tag der Lastschrift von Ihrem Konto und endet automatisch mit Ablauf des Kalenderjahres bzw. mit Ablauf einer Reise und dem Ende der Leistungspflicht. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:

Empfänger: PBeaKK Zentralbuchhaltung
Kontonummer: 496704
Kreditinstitut: Postbank Stuttgart
BLZ: 60010070
Verwendungszweck: AKEV-8; Versicherungsnummer; Name(n) der zu versichernden Person(en); gegebenenfalls der Beginn der Reise

3. Verlängerung des Versicherungsschutzes

In Fällen, in denen Sie länger als 8 Wochen verreisen wollen, bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit sich abzusichern. Haben Sie bereits die AKEV-8 Wochen abgeschlossen, können Sie für einmalige Auslandsaufenthalte mit einer ununterbrochenen Dauer von über 8 Wochen darauf aufbauend einen verlängerten Versicherungsschutz erlangen, der

  • einmalig bis 16 Wochen gilt, wenn zusätzlich ein weiterer Jahresbeitrag vor Antritt der Reise entrichtet wird (AKEV-16 Wochen) oder
  • einmalig bis 26 Wochen gilt, wenn zusätzlich der doppelte Jahresbeitrag vor Antritt der Reise entrichtet wird (AKEV-26 Wochen) oder
  • einmalig bis zu einem Jahr gilt, wenn zusätzlich der dreifache Jahresbeitrag vor Antritt der Reise entrichtet wird (AKEV-1 Jahr).

Besteht kein Versicherungsschutz AKEV-8 Wochen, müssen Sie den dafür notwendigen Jahresbeitrag zusätzlich bezahlen (siehe 3.2 Beiträge bei einer Verlängerung ohne bestehende AKEV-8 Wochen).

Die Verlängerungen können nur in Form eines Sofortabschlusses durch die Überweisung des Beitrags vor Reiseantritt durchgeführt werden. Geben Sie hierzu bitte bei der Überweisung im Verwendungszweck „AKEV-16“, „AKEV-26“ bzw. „AKEV-1 Jahr“, sowie die Versicherungsnummer und den (die) Namen der zu versichernden Person(en) an. Der verlängerte Versicherungsschutz gilt ausschließlich für einmalige Auslandsaufenthalte.

Bitte achten Sie darauf, die AKEV unbedingt vor Reiseantritt abzuschließen. Nur dann besteht Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz gilt nicht in der Bundesrepublik Deutschland sowie in dem Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz (Erst- oder Zweitwohnsitz) hat.

Beiträge

Sie haben die Möglichkeit die AKEV als Einzel- oder als Familienversicherung abzuschließen. Besonders attraktiv ist der Familienbeitrag, der unabhängig von der Größe Ihrer Familie nur 0,88 Euro pro Monat beträgt.

1. Beiträge bei Abschluß mit Aufnahmeantrag

Monatsbeitrag

Mitglied

0,31 €

Ehe- oder Lebenspartner1

0,31 €

Kind

0,26 €

Familienbeitrag

0,88 €

2. Beiträge bei Sofortabschluß ohne Aufnahmeantrag (AKEV-8 Wochen)

Jahresbeitrag
Mitglied3,68 €
Ehe- oder Lebenspartner13,68 €
Kind 3,07 €
Familienbeitrag10,43 €

3.1 Beiträge bei Verlängerung des Versicherungsschutzes und bestehendender AKEV-8 Wochen
Beitrag für AKEV-16 WochenBeitrag für AKEV-26 WochenBeitrag für AKEV-1 Jahr
Mitglied3,68 €7,36 €11,04 €
Ehe- oder Lebenspartner13,68 €7,36 €11,04 €
Kind 3,07 €6,14 €9,21 €
Familienbeitrag10,43 €20,86 €31,29 €

3.2 Beiträge bei Verlängerung des Versicherungsschutzes ohne bestehende AKEV-8 Wochen
Beitrag für AKEV-16 WochenBeitrag für AKEV-26 WochenBeitrag für AKEV-1 Jahr
Mitglied7,36 €11,04 €14,72 €
Ehe- oder Lebenspartner17,36 €11,04 €14,72 €
Kind 6,14 €9,21 €12,28 €
Familienbeitrag20,86 €31,29 €41,72 €

 

1Ehegattinnen oder Ehegatten bzw. Partnerinnen oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Auslands-Krankenergänzungsversicherung für Beamte

Auslands-Krankenergänzungsversicherung für Tarifkräfte

AKEV Rücktransport aus dem Ausland

Antrag Auslands-Krankenergänzungsversicherung Beamte

 

Sonderservice für USA-Reisen

Die Behandlungs- und Krankenhauskosten sind in den USA besonders teuer. Für Reisen in die USA steht AKEV-Versicherten deshalb im Falle einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls die kostenlose Service-Hotline der US-amerikanischen Firma GLOBAL MEDICAL MANAGEMENT Inc. (GMMI) zur Verfügung. GMMI bietet flächendeckend Hilfe vor Ort in allen Bundesstaaten der USA. Die kostenlosen Dienstleistungen von GMMI bieten viele Vorteile, zum Beispiel:

  • Beratung in medizinischen Notfällen unter der kostenlosen, deutschsprachigen, 24-stündigen Servicerufnummer: 1-800-682-6065,
  • Organisation und Koordination der medizinischen Hilfe,
  • Ärzte und Krankenhäuser in den USA werden bei der Rechnungsstellung keine sofortige Bezahlung verlangen.

Lassen Sie sich vor Beginn der Reise in die USA eine Versicherungsbestätigung für die USA ausstellen, in der die Kontaktdaten von GMMI enthalten sind. Die Versicherungsbestätigung können Sie auch per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie hierzu Ihre Reisedaten an.

Sprachführer

Als weiteren Service stellen wir Ihnen sieben Sprachführer als Verständigungshilfe bei einer Erkrankung im Reiseland zum Download bereit.

Sprachführer Deutsch/Englisch

Sprachführer Deutsch/Französisch

Sprachführer Deutsch/Italienisch

Sprachführer Deutsch/Spanisch

Sprachführer Deutsch/Türkisch

Sprachführer Deutsch/Griechisch

Sprachführer Deutsch/Serbokroatisch

Sprachführer Deutsch/Russisch

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