Versicherungstarife

Der Personenkreis der privat Pflegepflichtversicherten unterteilt sich in Versicherte mit und ohne Beihilfeanspruch. Insofern müssen beihilfeberechtigte Personen lediglich eine beihilfekonforme Versicherung für den durch die Beihilfe ungedeckten Leistungsteil abschließen.

Tarifstufe PVN:

Für versicherte Personen ohne Anspruch auf Beihilfe. Die Tarifleistungen betragen 100 % der nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Beträge.

Tarifstufe PVB:

Diese Tarifstufe gilt für versicherte Personen, die einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei Pflegebedürftigkeit haben, weshalb die Versicherungsleistungen nicht zu 100 % ausgezahlt werden. Man unterscheidet hierbei nachfolgende Leistungshöhen.

  • 50 %
    Die versicherte Person erhält zu 50 % Beihilfeleistungen nach der geltenden Bundesbeihilfeverordnung und zusätzlich höchstens 50 % der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Beträge. Dieser Tarif gilt unter anderem für Beamte und Personen in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ohne bzw. mit einem bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kind.
  • 30 %
    Die versicherte Person erhält zu 70 % Beihilfeleistungen nach der geltenden Bundesbeihilfeverordnung und zusätzlich höchstens 30 % der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Beträge. Dieser Tarif gilt unter anderem für Ruhestandsbeamte, bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Ehegatten und Beamte mit mindestens zwei bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Kindern.
  • 20 %
    Die versicherte Person erhält zu 80 % Beihilfeleistungen nach der geltenden Bundesbeihilfeverordnung und zusätzlich höchstens 20 % der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehenen Beträge. Dieser Tarif gilt für bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder und beihilfeberechtigte Waisen.

Welche Tarife im Einzelfall gelten, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.