Überblick

Die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung wurde zum 01. Januar 1995 zur finanziellen Absicherung dauerhafter Pflegebedürftigkeit eingeführt. Für die Wahl des Versicherers gilt das Prinzip Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung. Unterschieden wird hierbei zwischen zwei Pflichtversicherungssystemen, der sozialen Pflegeversicherung und der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse gehören der privaten Pflegepflichtversicherung an.
 
Im Gegensatz zur sozialen Pflegeversicherung wird in der privaten Pflegepflichtversicherung ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen auf dem Versicherungsvertragsgesetz basiert. Die Leistungen ergeben sich unter anderem aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Pflegepflichtversicherung, die Bestandteil des Vertrages sind. Daher gilt das, der sozialen Pflegeversicherung zugrunde liegende, Elfte Buch Sozialgesetzbuch nicht unmittelbar für Verträge der privaten Pflegepflichtversicherung.

Zur Durchführung der privaten Pflegepflichtversicherung für die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversicherung der Bahn haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen die "Gemeinschaft privater Versicherungsunternehmen zur Durchführung der Pflegeversicherung" gegründet. Zwischen dieser Gemeinschaft und unseren Versicherten besteht der Versicherungsvertrag. Die Postbeamtenkrankenkasse führt die Aufgaben der privaten Pflegepflichtversicherung im Auftrag dieser Gemeinschaft durch. Alle Anfragen, Schreiben oder ähnliches richten Sie bitte nur an Ihre zuständige Bezirksstelle der Postbeamtenkrankenkasse.

Aufnahmeantrag zur PPV