Pflichten der Versicherten

Jede Veränderung, die das Versicherungsverhältnis betrifft, melden Sie bitte sofort der Postbeamtenkrankenkasse. Veränderungen sind z.B.

  • Eintritt, Wegfall oder Minderung der Pflegebedürftigkeit,
  • Änderungen in der Person,
  • Änderungen in der Person und im Umfang der Pflegetätigkeit einer Pflegeperson sowie
  • jeder stationäre Krankenhausaufenthalt, jede stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme, jede Kur-oder Sanatoriumsbehandlung oder Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, das Bestehen eines Anspruchs auf häusliche Krankenpflege aus der Krankenversicherung sowie der Bezug von Leistungen anderer Kostenträger - gleich welcher Art.