Anwartschaftsversicherung

Personen, die nicht versicherungspflichtig in der privaten Pflegepflichtversicherung sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung abschließen. Dieser Personenkreis ist in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse kranken- und pflegeversichert. Während einer Anwartschaftsversicherung besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung. Die Anwartschaftsversicherung sichert für einen späteren Zeitpunkt, zu dem wieder eine private Pflegepflichtversicherung bestehen wird, Altbestandsrechte. Zu den Altbestandsrechten zählen z.B. die Kappung des Regelbeitrags auf den Höchstbeitrag und der limitierte Beitrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bei Leistungsgewährung sind keine Wartezeiten zu erfüllen.

Die Anwartschaftsversicherung kann unter Berücksichtigung der eingangs erwähnten Voraussetzungen nach den derzeit gültigen Bedingungen auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Der Monatsbeitrag im Tarif PVB mit Beihilfeanspruch beträgt 4,43 EUR, im Tarif PVN ohne Beihilfeanspruch 5,61 EUR.

Eine Anwartschaftsversicherung während eines Auslandsaufenthalts ist nicht möglich. In diesem Fall kann eine besondere Vereinbarung zum vollen Beitrag abgeschlossen werden.