Vorsorge Kinder

Nach der Geburt eines Kindes wird den Eltern ein Vorsorgeheft ausgehändigt, in dem alle empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen einschließlich des Untersuchungszeitraums eingetragen sind. In einigen Bundesländern werden Eltern behördlich auf die Einhaltung dieser Untersuchungen hingewiesen, trotzdem gilt: Eltern sind nicht verpflichtet, ihr Kind zur Vorsorgeuntersuchung anzumelden.

Verantwortungsbewusste Eltern sollten die Untersuchungen und Impfungen auf jeden Fall einhalten. Sie unterstützen damit die gesunde Entwicklung ihres Kindes. Krankheiten oder Abweichungen von der normalen kindlichen Entwicklung werden frühzeitig erkannt und können behandelt werden.

Von Kinderärzten empfohlen: U1 bis U 9

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen für Kinder sind eine Errungenschaft unseres Gesundheitssystems. Eltern wird diese Leistung kostenfrei angeboten. Kinderärzte raten zu mindestens neun Untersuchungen zwischen dem ersten Lebenstag und dem sechsten Lebensjahr.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder

Bezeichnung  

Zeitpunkt                           Untersuchung

U 1

2. bis 4. Lebensstunde

Das Neugeborene wird auf seine Lebensfunktionen wie Atmung, Gliedmaßen und Sinnesorgane, Herz, Lunge und Geschlechtsorgane sowie grundlegende Reflexe untersucht.

U 2

3. bis 10. Lebenstag

Bluttest auf angeborene behandelbare Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen. Erneute Beurteilung von Haut, Körper, Gliedmaßen und Geschlechtsorganen. Hörtest

U 3

4. bis 6. Lebenswoche

Meist die erste Untersuchung beim Kinderarzt außerhalb des Krankenhauses. Körper- und Sinnesfunktionen werden überprüft. Mittels Ultraschall wird die Hüfte auf Fehlstellungen untersucht.

U 4

3. bis 4. Lebensmonat

 

Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der körperlichen Entwicklung des Kindes. Nimmt es Kontakt zum Untersuchenden auf? Kann es hören? Lächelt es? Entspricht die Grob- und Feinmotorik dem zu erwartenden Entwicklungsstand?

Von der U 4 bis zur U 7 stehen diese Fragen im Mittelpunkt der Vorsorge.  

U 5

6. bis 7. Lebensmonat

U 6

10. bis 12. Lebensmonat

U 721. bis 24. Lebensmonat
U 7a34. bis 36. Lebensmonat

Früherkennung allergischer Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen sowie von Sprachentwicklungsstörungen und Kiefer- oder Zahnanomalien. Außerdem berät der Arzt Eltern bei der Frage, ob das Kind reif für den Kindergarten ist.

U 8

43. bis 48. Lebensmonat

Der Arzt testet Beweglichkeit und Koordinationsvermögen des Kindes, außerdem Reflexe, Muskelkraft, die Aussprache und erhebt den Zahnstatus.

U 9

60. bis 64. Lebensmonat

Die U 9 findet im Jahr vor der Einschulung statt. Sie ist deswegen besonders wichtig! Getestet werden Motorik und Koordinationsvermögen, das Sprachverständnis und Ausdrucksvermögen sowie das Seh- und Hörvermögen.

 

Zusätzliche Untersuchungen

Viele Kinderärzte raten, ein Kind auch nach dem Ende des empfohlenen Vorsorgezeitraums regelmäßig beim Arzt vorzustellen. Empfohlen werden diese Untersuchungen für das siebte und das zehnte Lebensjahr. Ziel ist es, Sozialisations-, Schulleistungs- und Verhaltensstörungen zu erkennen und gegebenenfalls weitere Therapien zu entwickeln.

Jugenduntersuchung

Zwischen dem zwölften und fünfzehnten Lebensjahr haben Jugendliche das Recht auf eine sogenannte Jugendgesundheitsuntersuchung. Dabei untersucht der Arzt den körperlichen Zustand, auch im Hinblick auf die Pubertät, sowie die psycho-soziale Entwicklung. Viele Kinderärzte haben eigene Jugendsprechstunden eingerichtet, in denen die Jugendlichen sich ohne Eltern untersuchen und beraten lassen können. Das wissen pubertierende Jugendliche zu schätzen. Liegen schwerwiegende Befunde vor, werden selbstverständlich auch die Eltern informiert.

Wir anerkennen die U1-U9 und eine Jugendgesundheitsuntersuchung zwischen dem zwölften und dem fünfzehnten Lebensjahr. Andere zusätzliche Vorsorgemaßnahmen sind nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht vorgesehen und können daher auch nicht anerkannt werden.

Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen