Wichtiger Hinweis zu Überweisungen an die PBeaKK

Bei Überweisungen aus dem Online-Banking an die PBeaKK wird ab Oktober der Zahlungsempfänger mit der IBAN aufgrund einer EU-Vorgabe strenger überprüft. Bitte stellen Sie sicher, dass bei Überweisungen als Zahlungsempfänger „Postbeamtenkrankenkasse“ oder „PBeaKK“ angegeben ist, andernfalls kann der Auftrag nicht ausgeführt werden. Nicht betroffen davon ist das Lastschriftverfahren.

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